Grundfall: Sicherungszession
15. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Architekt und Bauunternehmer A nimmt bei der Bank B ein Darlehen auf. A hat keine Sicherheiten. Sie einigen sich deshalb, dass A der B die Kaufpreisforderung aus einem künftigen Verkauf seines geplanten und noch zu errichtenden Hauses zur Sicherheit abtritt. Später wird das Haus tatsächlich wie geplant errichtet und verkauft.
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Einordnung des Falls
Grundfall: Sicherungszession
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Abtretung kann auch als Sicherungsmittel dienen.
Genau, so ist das!
2. Die Bank wird nach der Abtretung mit dem Entstehen der Kaufpreisforderung Inhaberin dieser Forderung.
Ja, in der Tat!
3. A kann nach erfolgter Abtretung grundsätzlich die Forderung noch selbst einziehen.
Nein!
4. Kann Bank B im Außenverhältnis die Kaufpreisforderung direkt nach deren Entstehen einziehen?
Genau, so ist das!
5. Ist Bank B im Innenverhältnis berechtigt, die Forderung direkt nach deren Entstehen einzuziehen, selbst wenn A die Darlehensraten vereinbarungsgemäß bedient?
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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