Grundfall: Sicherungszession
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Architekt und Bauunternehmer A nimmt bei der Bank B ein Darlehen auf. A hat keine Sicherheiten. Sie einigen sich deshalb, dass A der B die Kaufpreisforderung aus einem künftigen Verkauf seines geplanten und noch zu errichtenden Hauses zur Sicherheit an die Bank abtritt.
Diesen Fall lösen 78,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall: Sicherungszession
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Abtretung kann auch als Sicherungsmittel dienen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Bank ist nach der Abtretung Inhaberin der Forderung.
Ja, in der Tat!
3. A kann nach erfolgter Abtretung grundsätzlich die Forderung noch selbst einziehen.
Nein!
4. Kann die Bank B im Außenverhältnis die Forderung direkt einziehen?
Genau, so ist das!
5. Ist die Bank B im Innenverhältnis berechtigt die Forderung direkt einzuziehen?
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Flohm
16.2.2024, 09:22:37
Wieso darf die Bank die Forderung im Innenverhältnis nicht einziehen aber im Außenverhältnis? was bedeutet hier Außenverhältnis? darf die Bank nicht immer nur im Sicherungsfall einziehen ?
Sambajamba10
25.5.2024, 11:51:03
Hallo @[Flohm](210957), wie eigentlich schön beschrieben ist, ist mit Außenverhältnis das Verhältnis des
Zessionars zu beliebigen Drittschuldnern gemeint. Also die Bank und der Architekt haben ein Innenverhältnis und alles, was noch zwischen Außenstehenden geschieht, gehört zum Außenverhältnis. Durch die Zession ist die Bank Neugläubiger und kann demnach im Außenverhältnis (also gegenüber Dritten) über alle Gläubigerrechte verfügen und von Schuldnern Leistung verlangen. Im Innenverhältnis (also zwischen
Zedentund
Zessionar) ist er indes nicht dazu berechtigt, da er treuhänderisch gebunden ist, die Forderung nur zur Sicherung des Darlehens abgetreten worden ist und mglw der Sicherungsfall noch gar nicht eingetreten ist. Man muss also wie so oft unterscheiden: Was KANN die Partei rechtlich im Außenverhältnis und Was DARF sie im Innenverhältnis. Die Bank kann im Außenverhältnis alles, darf es im Innenverhältnis aber nicht tun.
G0d0fMischief
31.10.2024, 11:28:49
@[Sambajamba10 ](197381) wie wirkt sich diese Beschränkung des Dürfens im Innenverhältnis dann im Endeffekt aus? Macht die Bank sich dadurch gegenüber A Schadensersatzpflichtig, wenn sie die Ansprüche des A gegenüber den Gläubigern einzieht? Die Bank ist im Innenverhältnis aber nur solange beschränkt, wie der Sicherungsfall noch nicht eingetreten ist oder? Würde das dann heißen, dass die Bank, wenn beispielsweise eine monatliche Rückzahlung des Darlehens i.H.v. 3000€ nicht erfolgt, sie in dieser Höhe gegenüber den Drittschuldnern kondizieren kann? Ich glaube das Problem bei diesem Fall ist, dass er sehr nah an der Globalzession liegt, bei welcher die Bank doch einen Anspruch sowohl im Innen als auch Außenverhältnis hat oder sehe ich das falsch? Könnten die Moderatoren hier vielleicht für Klarheit sorgen? @[
Lukas Mengestu](221887) @[Leo Lee](213375) @[Wendelin Neubert](409)