Grundfall: Sicherungszession
30. August 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Architekt und Bauunternehmer A nimmt bei der Bank B ein Darlehen auf. A hat keine Sicherheiten. Sie einigen sich deshalb, dass A der B die Kaufpreisforderung aus einem künftigen Verkauf seines geplanten und noch zu errichtenden Hauses zur Sicherheit abtritt. Später wird das Haus tatsächlich wie geplant errichtet und verkauft.
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