Grundfall 2b: Eingriff durch Gesetz (Art und Weise der Meinungskundgabe: Klarnamenpflicht)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Mehrheit im Bundestag sorgt sich um aufgeheizte Diskussionen auf Twitter. Deshalb beschließt der Bundestag ein Gesetz, das für deutsche Twitter-Nutzer hinsichtlich der Abgabe von Tweets die verpflichtende Angabe des echten Namens (Klarnamenpflicht) regelt.
Einordnung des Falls
Grundfall 2b: Eingriff durch Gesetz (Art und Weise der Meinungskundgabe: Klarnamenpflicht)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Eingriff in die Meinungsfreiheit liegt vor, wenn die Meinungskundgabe durch Ge- oder Verbote der öffentlichen Gewalt beeinträchtigt wird.
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Ja!
2. Die gesetzliche Regelung der Klarnamenpflicht für Tweets auf Twitter bezieht sich nicht auf den Inhalt der Meinungsäußerung. Beinhaltet sie trotzdem einen Eingriff in die Meinungsfreiheit?
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Genau, so ist das!
3. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Klarnamenpflicht stellt einen Eingriff in die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) dar.
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Ja, in der Tat!
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lw1
3.7.2023, 16:40:02
Es wäre toll, wenn zeitnah die Einheiten zur Rechtfertigung hochgeladen werden (auch iRd Art. 4), es handelt sich bei diesen Grundrechten um absolute Klausurklassiker und der Großteil der Punkte wird in der Rechtfertigung zu holen sein. Mir würden Kapitel hierzu sehr viel in meiner Vorbereitung bringen.
Wendelin Neubert
4.7.2023, 18:11:33
Hallo lw1, danke für Deinen Hinweis und Deinen Wunsch. Wir arbeiten bereits daran, die Einheiten zur Rechtfertigung nachzuziehen. Wir bitten Dich um noch ein kleines bisschen Geduld. Danke Dir! Herzliche Grüße – Wendelin für das Jurafuchs-Team