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Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG): 68 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 68 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Verhältnis von Meinungs- und Glaubensfreiheit (Art. 5 Abs. 1, Art. 4 GG)

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Konkurrenzen zwischen Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Verhältnis von Meinungsfreiheit und allgemeiner Handlungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG)

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Verhältnis von Meinungs- und Kunstfreiheit

Künstler K verfasst ein Gedicht über die seiner Meinung nach fatale Schnelllebigkeit in der heutigen Gesellschaft. Dieses trägt er mit einem „Hauch von Nichts“ bekleidet auf dem Marktplatz der Stadt S vor. Die zuständige Behörde erteilt S einen Platzverweis. ‌

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Friedliche Meinungsäußerung bei Boykottaufruf mit Drohung („Blinkfüer“)

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Nachzensur

A äußert sich gegenüber B in einer die Ehre der B grob verletzenden, beleidigenden Weise. Daraufhin erwirkt B ein zivilrechtliches Urteil gegen A, solche Äußerungen künftig zu unterlassen.

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Vorzensur

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Öffentliches Recht › Grundrechte

„Genosse rote Null“ – APR-Verletzung?

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Meinungsfreiheit und strafrechtliche Grenzen bei Wahlkampfslogans („Hängt die Grünen“)

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Schmähkritik oder beleidigendes Werturteil?

Im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens fordert Angeklagter A ein psychologisches Gutachten der Nebenklägerin N, da diese eine Persönlichkeit besäße, deren „geistig seelische Absonderlichkeit“ ihre Zurechnungsfähigkeit ausschließe. Daraufhin wird A wegen Beleidigung verurteilt. ‌

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Berücksichtigung mehrdeutiger Äußerungen bei der Abgrenzung zwischen Meinungs- und Tatsachenäußerung

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Eingriff in die Meinungsfreiheit durch Verkennung ihres Gewichts?

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Allgemeines Gesetz als Rechtfertigung bei Jugend- und Ehrschutz (Art. 5 Abs. 2 GG)

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Faktischer Eingriff in die Meinungsfreiheit durch staatliche Lautsprecherdurchsage

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Eingriff in die Meinungsfreiheit durch Urteil eines Zivilgerichts

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Eingriff in die Meinungsfreiheit durch Urteil eines Strafgerichts

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Äußerungsbefugnis von Regierungsmitgliedern – Interview Seehofer/BMI-Webseite

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Äußerungsbefugnis von Regierungsmitgliedern – Amtsbezug der Meinungsäußerung (Merkel zu Ministerpräsidentenwahl)

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Persönlicher Schutzbereich juristischer Personen des öffentlichen Rechts

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Wechselwirkungslehre im Meinungsfreiheitsschutz („Wunsiedel-Beschluss“)

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Meinungsfreiheit und das Sonderrecht des § 130 Abs. 4 StGB („Wunsiedel-Beschluss“)

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG – Sonderrechts-, Abwägungs- und Kombinationslehre („Lüth“)

Jurafuchs Illustration zum Soldaten-sind-Mörder-Fall (BVerfG, 25.08.1994): Ein Demonstrant hält ein Plakat mit der Aufschrift "Soldaten sind Mörder" hoch. Ein Bundeswehroffizier ist darüber empört.
Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Öffentliches Recht

Soldaten-sind-Mörder-Fall (BVerfG, 25.08.1994): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Bundeswehroffizier O fühlt sich durch die Äußerung des Pazifisten P, "Soldaten sind Mörder", in seiner Ehre verletzt. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verurteilung des P wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB wegen seiner Äußerung "Soldaten sind Mörder" die Meinungsfreiheit des P verletzt. Die Äußerung des P kann auch gedeutet werden als kritische Äußerung gegen das Töten bei der Kriegsführung schlechthin. Denn es ist nicht erkennbar, dass P seine Kritik ausschließlich auf die Kriegsführung der Soldaten der Bundeswehr bezieht. Die Äußerung ist ebenso auf alle Soldaten weltweit bezogen deutbar. Die Subsumtion der Äußerung des P unter § 185 StGB durch die Fachgerichte ist nicht mit Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG vereinbar, da eine „meinungsfreundlichere“ Interpretation möglich gewesen wäre.

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Meinungsfreiheit – Überwiegen des wertenden Elements bei gemischten Äußerungen

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Abgrenzung gemischter Tatsachen und Werturteile in Äußerungen

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Friedliche Meinungsäußerung bei Boykottaufruf (Fall „Lüth“)

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Schmähkritik bei Missachtung der Menschenwürde

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Schmähkritik bei Formalbeleidigung eines Lehrers

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Eingriff in die Meinungsfreiheit durch Klarnamenpflicht

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Eingriff in die Meinungsfreiheit durch Gesetz mit inhaltlichem Bezug

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Eingriff in die Meinungsfreiheit durch Einzelakt

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Schmähkritik bei verächtlichem Werturteil gegen Unternehmerin U

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Kommerzielle Schockwerbung

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Kommerzielle Werbung ohne meinungsbildenden Inhalt („Herzibärchen“)

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Kommerzielle Werbung mit meinungsbildendem Inhalt

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Meinungsäußerung durch nicht-kommerzielle Werbung

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Nonverbale Meinungsäußerung durch Symbole – Tragen von Plaketten

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Nonverbale Meinungsäußerung – Daumen nach unten als Meinungskundgabe

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Rhetorische Fragen

In einer Talkshow macht Politiker P Ausführungen zum Klimaschutz. Daraufhin fragt Moderator M ironisch: „Ist das Ihr Ernst?“ Eine Antwort erwartet er von P nicht. Rundfunkintendantin R meint, solche Nachfragen seien nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, und erteilt M eine Abmahnung.

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Schutzbereich der Meinungsfreiheit für echte Fragen

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Meinungsfreiheit als Meinungsäußerungsfreiheit

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Meinungsäußerungsfreiheit – Schutz von Bildern

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Friedliche Meinungsäußerung als Voraussetzung des Schutzbereichs der Meinungsfreiheit

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Meinungsäußerungsfreiheit – Wahl des Ortes bei Zugang zu nicht-öffentlichen Einrichtungen

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Meinungsäußerungsfreiheit – Wahl des Ortes der Meinungskundgabe vor Polizeipräsidium

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Zeitpunkt der Meinungskundgabe im Schulkontext

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Minderjährige als Grundrechtsträger

Die 14-jährige Greta (G) sagt im Rahmen einer öffentlichen Rede, die Bundesregierung verschlafe den Klimawandel. Für ihr Alter hat sie die notwendige Reife und Einsichtsfähigkeit. Nörgler N hält nichts davon, wenn Kinder einen derartigen „Zirkus“ veranstalten und ruft die Polizei.

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Konfrontation mit staatlichen Meinungsäußerungen als Aspekt der negativen Meinungsfreiheit

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Zwang zur Meinungsäußerung als Fall der negativen Meinungsfreiheit

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Persönlicher Schutzbereich: Organstellung bei juristischer Person

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Persönlicher Schutzbereich: Personengesellschaft des Privatrechts

Die "Heute Helfen" GbR unterstützt Geflüchtete. In einem Schreiben an Förderer schreibt die GbR, die EU trage eine Mitverantwortung an den Verbrechen gegen Geflüchtete und ihrem Leid. Innenministerin I findet das infam und will gegen die GbR vorgehen.

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Persönlicher Schutzbereich: Juristische Person

Die G-GmbH, Vorreiterin in ökologischer Landwirtschaft, lässt in der Innenstadt Plakate mit dem Text "Das Bienensterben betrifft uns alle!" aufhängen. Auf dem Plakat ist das Logo der G-GmbH zu erkennen. Polizistin P entfernt das Plakat.

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Persönlicher Schutzbereich – Anonyme Meinungskundgabe

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Persönlicher Schutzbereich – Jedermann-Grundrecht

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Meinungsbildende Tatsachenbehauptungen ohne Nachweisbarkeit des Wahrheitsgehalts

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Nachweis der Unrichtigkeit unwahrer Tatsachenbehauptungen im Grenzfall

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Verbreitung erwiesen unwahrer Tatsachenbehauptungen

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Auswahl der Tatsachen als Meinung

A nennt in einer öffentlichen Rede Daten der Kriminalstatistik, die einen Anstieg der Ausländerkriminalität belegen. Er unterlässt es bewusst, den allgemeinen Anstieg der Kriminalität darzulegen. Polizistin P erwägt eine Anzeige wegen Volksverhetzung.

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Sachlicher Schutzbereich der Meinungsfreiheit – Tatsachenbehauptungen ohne meinungsbildende Wirkung

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Meinungsbildende Tatsachenbehauptungen im Schutzbereich der Meinungsfreiheit

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Abgrenzung von Meinung und Tatsachenbehauptung

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Negative Meinungsfreiheit – Pflicht zur Verbreitung staatlicher Warnhinweise auf Zigarettenschachteln

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Konfrontation mit fremden Meinungen im sachlichen Schutzbereich der negativen Meinungsfreiheit

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Sachlicher Schutzbereich der negativen Meinungsfreiheit

Die Schulklasse der Lehrerin L diskutiert über den Klimaschutz. Als L den Schüler S aufruft und ihn nach seiner Meinung fragt, sagt S: "Dazu habe ich überhaupt keine Meinung!" L hält dies wegen der Relevanz des Themas für unerhört und fordert S auf, sich gefälligst zu beteiligen.

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Meinungsfreiheit – Unbegründete Äußerung als Meinung

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Schutzbereich der Meinungsfreiheit – Werturteil ohne Eigenwert?

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Dimensionen der Meinungsfreiheit: Meinung muss nicht richtig sein

Der staatskritische Student S bezeichnet in einer Rede die Bundesflagge als „schwarz-rot-senf“. Er wird daraufhin wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (§ 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB) verurteilt. Eine derart alberne Aussage sei schließlich keine Meinung.

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Öffentliches Recht › Grundrechte

Begriff der Meinung (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)