Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG): 68 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 68 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Verhältnis von Meinungs- und Glaubensfreiheit (Art. 5 Abs. 1, Art. 4 GG)
Konkurrenzen zwischen Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit
Verhältnis von Meinungsfreiheit und allgemeiner Handlungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG)
Verhältnis von Meinungs- und Kunstfreiheit
Künstler K verfasst ein Gedicht über die seiner Meinung nach fatale Schnelllebigkeit in der heutigen Gesellschaft. Dieses trägt er mit einem „Hauch von Nichts“ bekleidet auf dem Marktplatz der Stadt S vor. Die zuständige Behörde erteilt S einen Platzverweis.
Friedliche Meinungsäußerung bei Boykottaufruf mit Drohung („Blinkfüer“)
Nachzensur
A äußert sich gegenüber B in einer die Ehre der B grob verletzenden, beleidigenden Weise. Daraufhin erwirkt B ein zivilrechtliches Urteil gegen A, solche Äußerungen künftig zu unterlassen.
Vorzensur
„Genosse rote Null“ – APR-Verletzung?
Meinungsfreiheit und strafrechtliche Grenzen bei Wahlkampfslogans („Hängt die Grünen“)
Schmähkritik oder beleidigendes Werturteil?
Im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens fordert Angeklagter A ein psychologisches Gutachten der Nebenklägerin N, da diese eine Persönlichkeit besäße, deren „geistig seelische Absonderlichkeit“ ihre Zurechnungsfähigkeit ausschließe. Daraufhin wird A wegen Beleidigung verurteilt.
Berücksichtigung mehrdeutiger Äußerungen bei der Abgrenzung zwischen Meinungs- und Tatsachenäußerung
Eingriff in die Meinungsfreiheit durch Verkennung ihres Gewichts?
Allgemeines Gesetz als Rechtfertigung bei Jugend- und Ehrschutz (Art. 5 Abs. 2 GG)
Faktischer Eingriff in die Meinungsfreiheit durch staatliche Lautsprecherdurchsage
Eingriff in die Meinungsfreiheit durch Urteil eines Zivilgerichts
Eingriff in die Meinungsfreiheit durch Urteil eines Strafgerichts
Äußerungsbefugnis von Regierungsmitgliedern – Interview Seehofer/BMI-Webseite
Äußerungsbefugnis von Regierungsmitgliedern – Amtsbezug der Meinungsäußerung (Merkel zu Ministerpräsidentenwahl)
Persönlicher Schutzbereich juristischer Personen des öffentlichen Rechts
Wechselwirkungslehre im Meinungsfreiheitsschutz („Wunsiedel-Beschluss“)
Meinungsfreiheit und das Sonderrecht des § 130 Abs. 4 StGB („Wunsiedel-Beschluss“)
Allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG – Sonderrechts-, Abwägungs- und Kombinationslehre („Lüth“)
Soldaten-sind-Mörder-Fall (BVerfG, 25.08.1994): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Bundeswehroffizier O fühlt sich durch die Äußerung des Pazifisten P, "Soldaten sind Mörder", in seiner Ehre verletzt. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verurteilung des P wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB wegen seiner Äußerung "Soldaten sind Mörder" die Meinungsfreiheit des P verletzt. Die Äußerung des P kann auch gedeutet werden als kritische Äußerung gegen das Töten bei der Kriegsführung schlechthin. Denn es ist nicht erkennbar, dass P seine Kritik ausschließlich auf die Kriegsführung der Soldaten der Bundeswehr bezieht. Die Äußerung ist ebenso auf alle Soldaten weltweit bezogen deutbar. Die Subsumtion der Äußerung des P unter § 185 StGB durch die Fachgerichte ist nicht mit Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG vereinbar, da eine „meinungsfreundlichere“ Interpretation möglich gewesen wäre.
Meinungsfreiheit – Überwiegen des wertenden Elements bei gemischten Äußerungen
Abgrenzung gemischter Tatsachen und Werturteile in Äußerungen
Friedliche Meinungsäußerung bei Boykottaufruf (Fall „Lüth“)
Schmähkritik bei Missachtung der Menschenwürde
Schmähkritik bei Formalbeleidigung eines Lehrers
Eingriff in die Meinungsfreiheit durch Klarnamenpflicht
Eingriff in die Meinungsfreiheit durch Gesetz mit inhaltlichem Bezug
Eingriff in die Meinungsfreiheit durch Einzelakt
Schmähkritik bei verächtlichem Werturteil gegen Unternehmerin U
Kommerzielle Schockwerbung
Kommerzielle Werbung ohne meinungsbildenden Inhalt („Herzibärchen“)
Kommerzielle Werbung mit meinungsbildendem Inhalt
Meinungsäußerung durch nicht-kommerzielle Werbung
Nonverbale Meinungsäußerung durch Symbole – Tragen von Plaketten
Nonverbale Meinungsäußerung – Daumen nach unten als Meinungskundgabe
Rhetorische Fragen
In einer Talkshow macht Politiker P Ausführungen zum Klimaschutz. Daraufhin fragt Moderator M ironisch: „Ist das Ihr Ernst?“ Eine Antwort erwartet er von P nicht. Rundfunkintendantin R meint, solche Nachfragen seien nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, und erteilt M eine Abmahnung.
Schutzbereich der Meinungsfreiheit für echte Fragen
Meinungsfreiheit als Meinungsäußerungsfreiheit
Meinungsäußerungsfreiheit – Schutz von Bildern
Friedliche Meinungsäußerung als Voraussetzung des Schutzbereichs der Meinungsfreiheit
Meinungsäußerungsfreiheit – Wahl des Ortes bei Zugang zu nicht-öffentlichen Einrichtungen
Meinungsäußerungsfreiheit – Wahl des Ortes der Meinungskundgabe vor Polizeipräsidium
Zeitpunkt der Meinungskundgabe im Schulkontext
Minderjährige als Grundrechtsträger
Die 14-jährige Greta (G) sagt im Rahmen einer öffentlichen Rede, die Bundesregierung verschlafe den Klimawandel. Für ihr Alter hat sie die notwendige Reife und Einsichtsfähigkeit. Nörgler N hält nichts davon, wenn Kinder einen derartigen „Zirkus“ veranstalten und ruft die Polizei.
Konfrontation mit staatlichen Meinungsäußerungen als Aspekt der negativen Meinungsfreiheit
Zwang zur Meinungsäußerung als Fall der negativen Meinungsfreiheit
Persönlicher Schutzbereich: Organstellung bei juristischer Person
Persönlicher Schutzbereich: Personengesellschaft des Privatrechts
Die "Heute Helfen" GbR unterstützt Geflüchtete. In einem Schreiben an Förderer schreibt die GbR, die EU trage eine Mitverantwortung an den Verbrechen gegen Geflüchtete und ihrem Leid. Innenministerin I findet das infam und will gegen die GbR vorgehen.
Persönlicher Schutzbereich: Juristische Person
Die G-GmbH, Vorreiterin in ökologischer Landwirtschaft, lässt in der Innenstadt Plakate mit dem Text "Das Bienensterben betrifft uns alle!" aufhängen. Auf dem Plakat ist das Logo der G-GmbH zu erkennen. Polizistin P entfernt das Plakat.
Persönlicher Schutzbereich – Anonyme Meinungskundgabe
Persönlicher Schutzbereich – Jedermann-Grundrecht
Meinungsbildende Tatsachenbehauptungen ohne Nachweisbarkeit des Wahrheitsgehalts
Nachweis der Unrichtigkeit unwahrer Tatsachenbehauptungen im Grenzfall
Verbreitung erwiesen unwahrer Tatsachenbehauptungen
Auswahl der Tatsachen als Meinung
A nennt in einer öffentlichen Rede Daten der Kriminalstatistik, die einen Anstieg der Ausländerkriminalität belegen. Er unterlässt es bewusst, den allgemeinen Anstieg der Kriminalität darzulegen. Polizistin P erwägt eine Anzeige wegen Volksverhetzung.
Sachlicher Schutzbereich der Meinungsfreiheit – Tatsachenbehauptungen ohne meinungsbildende Wirkung
Meinungsbildende Tatsachenbehauptungen im Schutzbereich der Meinungsfreiheit
Abgrenzung von Meinung und Tatsachenbehauptung
Negative Meinungsfreiheit – Pflicht zur Verbreitung staatlicher Warnhinweise auf Zigarettenschachteln
Konfrontation mit fremden Meinungen im sachlichen Schutzbereich der negativen Meinungsfreiheit
Sachlicher Schutzbereich der negativen Meinungsfreiheit
Die Schulklasse der Lehrerin L diskutiert über den Klimaschutz. Als L den Schüler S aufruft und ihn nach seiner Meinung fragt, sagt S: "Dazu habe ich überhaupt keine Meinung!" L hält dies wegen der Relevanz des Themas für unerhört und fordert S auf, sich gefälligst zu beteiligen.
Meinungsfreiheit – Unbegründete Äußerung als Meinung
Schutzbereich der Meinungsfreiheit – Werturteil ohne Eigenwert?
Dimensionen der Meinungsfreiheit: Meinung muss nicht richtig sein
Der staatskritische Student S bezeichnet in einer Rede die Bundesflagge als „schwarz-rot-senf“. Er wird daraufhin wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (§ 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB) verurteilt. Eine derart alberne Aussage sei schließlich keine Meinung.
Begriff der Meinung (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)
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