Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Grundfall 3b: Eingriff durch Urteil eines Zivilgerichts
Grundfall 3b: Eingriff durch Urteil eines Zivilgerichts
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Erich Lüth (L) ruft öffentlich zum Boykott des neuen Films von Veit Harlan (H) „Unsterbliche Geliebte“ auf. Den Boykottaufruf begründete L mit Hs nationalsozialistischer Vergangenheit. H verklagt L. Das Gericht verurteilt L zur Unterlassung der Boykottaufrufe.
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Einordnung des Falls
Grundfall 3b: Eingriff durch Urteil eines Zivilgerichts
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der öffentliche Boykottaufruf seitens L stellt eine Meinungskundgabe (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) dar.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Grundrechte sind vor allem Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Muss das (Zivil-) Gericht daher bei der Entscheidung überhaupt Ls Meinungsfreiheit beachten?
Ja!
3. Liegt in dem Unterlassungsurteil ein Eingriff in Ls Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)?
Genau, so ist das!
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