Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Allgemeinbildung Recht > Strafrecht
Mord (§ 211 StGB)
A will endlich mal einen Menschen sterben sehen. Zu diesem Zweck möchte er seinen Nachbarn B mit mehreren Messerstichen töten. Er sticht 25-mal auf B ein. B verblutet.