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Erbunwürdigkeit – Ausschluss durch Verzeihen (Vertiefungsfall)
Tochter T hat bereits zweimal versucht ihren Vater E zu vergiften, um an ihren Erbteil zu gelangen. Der gutmütige E hatte der T dieses Verhalten stets verziehen und keine Konsequenzen gezogen. Bei einem weiteren Tötungsversuch ist T schließlich erfolgreich. Sohn S möchte seiner Schwester ihren Erbteil nicht überlassen.