Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB): 4 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 4 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Abgrenzung zur Datenlüge
Jurastudent S ist knapp bei Kasse und schuldet Bank O noch €2000 aus einem Darlehensvertrag. Da sein Freund T dort angestellt ist, bittet er diesen eine Kreditrückzahlung für ihn im System zu vermerken. T vermerkt im System eine nicht erfolgte Rückzahlung in Höhe von €1000.

Phishing-Mails
T versendet E-Mails mit einem Link zu einer gefälschten und täuschend ähnlich wirkenden Sparkassen Website, in denen sie die Empfänger dazu auffordert, sich mit ihren Zugangsdaten anzumelden (sog. Phishing-Mails). Als Aussteller aus der Mail geht die Sparkasse Berlin hervor.

Herstellen einer unechten Datenurkunde als Tathandlung (§ 269 Abs. 1 Var. 1 StGB)
Fälschung beweiserheblicher Daten – Auslieferung eines Pakets als Einstiegsfall
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