Strafrecht
BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)
Abgrenzung zur Datenlüge
Abgrenzung zur Datenlüge
17. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurastudent S ist knapp bei Kasse und schuldet Bank O noch €2000 aus einem Darlehensvertrag. Da sein Freund T dort angestellt ist, bittet er diesen eine Kreditrückzahlung für ihn im System zu vermerken. T vermerkt im System eine nicht erfolgte Rückzahlung in Höhe von €1000.
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