Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Zivilrechtliche Nebengebiete > Handelsrecht
Einstiegsfall Handelsrecht
E verleiht sein Smartphone an den Kaufmann B, der mit Smartphones handelt (§ 1 HGB). B veräußert das Smartphone an G. B versichert G dabei wahrheitswidrig, von E zur Veräußerung ermächtigt zu sein.