Menschenraub, § 234 StGB: 7 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 7 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Menschenraub, § 234 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Einverständnis
T legt O unter vorgehaltener Waffe Kabelbinder an und zwingt ihn, sich den Kofferraum seines KFZ zu legen, um ihn sodann später in der Wildnis aussetzen zu können. O ist damit einverstanden und kommt der Forderung des T gerne nach, da er schon immer eine solche Situation erleben wollte.

"Begleitung" als Bemächtigungslage
T "eskortiert" O mit geladener Waffe, die er unter seinem Mantel versteckt, durch den Flughafen, um O sodann zum Dienst in einer ausländischen Militäreinheit zuzuführen. Durch die Menschenansammlung am Flughafen sind Fluchtmöglichkeiten des O nicht vollständig ausgeschlossen.

Bemächtigen durch eine List

Gewalt bei Schusswaffe
T hält O eine geladene Waffe vor und zwingt ihn, sich in den Kofferraum seines KFZ zu legen. O steigt in Todesangst in den Kofferraum. T beabsichtigt, O gefesselt in der Wildnis auszusetzen.

Kein menschenraub ("Doppelter Zwang")
T betritt eine Bankfiliale und zwingt den Mitarbeiter O unter Vorhaltung einer Schusswaffe, ihn zum Safe zu begleiten und den Inhalt in Ts Tasche zu packen. O kommt dieser Forderung aus Angst nach.
Gewalt bei vorgehaltenem Messer / Drohung
T hält O ein Jagdmesser vor und zwingt ihn, sich in den Kofferraum seines KFZ zu legen. T beabsichtigt, O gefesselt in einem einsamen Waldstück auszusetzen.
Gewaltanwendung
T schlägt den O bewusstlos, um diesen sodann angekettet in einem verlassenen Waldstück sich selbst zu überlassen.
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