Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Menschenraub, § 234 StGB
"Begleitung" als Bemächtigungslage
"Begleitung" als Bemächtigungslage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T "eskortiert" O mit geladener Waffe, die er unter seinem Mantel versteckt, durch den Flughafen, um O sodann zum Dienst in einer ausländischen Militäreinheit zuzuführen. Durch die Menschenansammlung am Flughafen sind Fluchtmöglichkeiten des O nicht vollständig ausgeschlossen.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
"Begleitung" als Bemächtigungslage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da Fluchtmöglichkeiten für den O nicht vollständig ausgeschlossen sind, liegt noch kein "Bemächtigen" im Sinne des § 234 Abs. 1 StGB vonseiten des T vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.