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„Begleitung“ als Bemächtigungslage
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Inbrandsetzen einer Gartenlaube
A möchte dem verhassten B eins auswischen und zündet dessen Gartenlaube mit Benzin an. Als die Feuerwehr eintrifft, steht das Dach der Laube in Flammen.

Einverständnis beim Bemächtigen im Sinne des § 234 Abs. 1 StGB
T legt O unter vorgehaltener Waffe Kabelbinder an und zwingt ihn, sich in den Kofferraum seines KFZ zu legen, um ihn sodann später in der Wildnis aussetzen zu können. O ist damit einverstanden und kommt der Forderung des T gerne nach, da er schon immer eine solche Situation erleben wollte.