Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Menschenraub, § 234 StGB
"Begleitung" als Bemächtigungslage
"Begleitung" als Bemächtigungslage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T "eskortiert" O mit geladener Waffe, die er unter seinem Mantel versteckt, durch den Flughafen, um O sodann zum Dienst in einer ausländischen Militäreinheit zuzuführen. Durch die Menschenansammlung am Flughafen sind Fluchtmöglichkeiten des O nicht vollständig ausgeschlossen.
Diesen Fall lösen 67,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
"Begleitung" als Bemächtigungslage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da Fluchtmöglichkeiten für den O nicht vollständig ausgeschlossen sind, liegt noch kein "Bemächtigen" im Sinne des § 234 Abs. 1 StGB vonseiten des T vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!