Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht): 9 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 9 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Fall zur Anfänglichen Unmöglichkeit und Vertretenmüssen (Beschaffungsrisiko) - Jurafuchs
Produzent P kündigt an, ein limitiertes, mit Wasserstoff betriebenes Rad auf den Markt zu bringen. Händlerin H verspricht Investorin I, ihr das Rad nach erfolgter Produktion zu besorgen. P gibt das Projekt wegen technischer Schwierigkeiten auf. I hätte das Rad mit Gewinn verkaufen können.
Grundfall: anfängliche Unmöglichkeit
K kauft bei Händlerin V einen von John Lennon handsignierten, gebrauchten Bulli T4. Nach Übergabe zeigt sich, dass dieser früher einen Unfall hatte. Dies wusste V nicht, hätte es aber bei oberflächlicher Untersuchung erkennen können. K hätte den unfallfreien Wagen mit Gewinn weiterverkaufen können.
Schadensersatz statt der ganzen Leistung bei Teilunmöglichkeit/irreparabler Schlechtleistung
Anfängliche Unmöglichkeit und fehlendes Vertretenmüssen
V trifft K in Freiburg, um ihren Oldtimer „Tommy“ zu verkaufen. Noch vor Vertragsabschluss stehlen unbekannte Diebe „Tommy“ aus Vs gut gesichertem Ferienhaus auf Rügen. K, der zur Abholung mit V nach Rügen gekommen war, verlangt Ersatz seines entgangenen Gewinns für den geplanten Weiterverkauf sowie der Fahrtkosten.
Nachträgliche Unmöglichkeit und Vertretenmüssen (Beschaffungsrisiko)
Produzent P kündigt ein limitiertes, mit Wasserstoff betriebenes Rad an. Vertragshändlerin H verspricht K, das Rad zu besorgen. P entscheidet später, das Rad ausnahmsweise direkt an die Kunden zu verkaufen und beliefert H nicht. Auf dem Markt kann H trotz aller Anstrengung das Rad nicht besorgen. K hätte das Rad mit Gewinn verkaufen können.
Abwandlung: Leistungsgegenstand durch Verkäufer unverschuldet untergegangen
Millionärin M verkauft Kaufmann K ihren Oldtimer "Tommy". In der Nacht, bevor K ihn abholen kommen soll, schlägt der Blitz ein und die Garage brennt komplett ab. K hätte mit dem Verkauf des Wagens einen Gewinn von €5.000 erzielt.
Grundfall: Leistungsgegenstand durch Verkäufer fahrlässig untergegangen
Millionärin M verkauft Kaufmann K ihren Oldtimer "Tommy". Bevor K ihn abholen kann, wird "Tommy" von unbekannten Dieben aus der Garage der M gestohlen, weil M den Autoschlüssel hat stecken lassen. K hätte mit dem Verkauf des Wagens einen Gewinn von €5.000 erzielt.
Vermieter unterlässt die Überlassung des Gebrauchs an den Mieter
Mangelhafte Kaufsache – Anfängliche Unmöglichkeit
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