Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die ZVR-Klausur
Zulässigkeit / Prüfungsschema
Gerichtsvollzieher Z pfändet bei S. S erhebt dagegen Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO). Das Gericht weist die Erinnerung zurück. Eine Woche nach Zustellung der Entscheidung will S dagegen vorgehen.