
Zivilrecht > ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht
3. Evidentes Dritteigentum (§ 71 Abs. 2 GVGA)
G hat gegen die selbstständige Automechanikerin S einen titulierten Anspruch. Er beauftragt Gerichtsvollzieher Z mit der Vollstreckung. Dieser pfändet das Auto der D, das gerade zur Reparatur auf der Hebebühne steht. Er hat zuvor gesehen, wie D das Auto bei S abgestellt und einen Reparaturauftrag erteilt hat. D will gegen die Pfändung vorgehen.
ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht
Vollstreckungsabwehrklage – Rechtsfolge bei Erfolg (Abgrenzung zur Berufung)
G verklagt S auf Zahlung €3.000. Das Gericht verurteilt S entsprechend und erklärt das Urteil für vorläufig vollstreckbar. Als G die Zwangsvollstreckung einleitet, legt S Vollstreckungsabwehrklage ein. S meint, dass G inzwischen keinen Zahlungsanspruch mehr gegen ihn hat.
ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht
Ablauf einer Zwangsversteigerung - Beschlagnahme und Verwertung
Handwerkerin H möchte ein Zahlungsurteil gegen ihren Kunden K vollstrecken. Eine Vollstreckungsklausel hat sie schon und das Urteil wurde K bereits zugestellt. H weiß, dass K Eigentümer eines kleinen Waldgrundstücks ist und möchte daher in dieses vollstrecken.
ZR: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht
Ablauf einer Forderungspfändung bis zur Einziehungsklage
Handwerkerin H möchte ein Zahlungsurteil gegen ihren Kunden K vollstrecken. Eine Vollstreckungsklausel hat sie schon und das Urteil wurde K bereits zugestellt. H weiß, dass K einen Kaufpreiszahlungsanspruch gegen D hat und möchte daher in diesen vollstrecken.