ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht: 88 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
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Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht
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Sicherungseigentum als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“
S nimmt bei der Bank D einen Kredit auf. Zur Sicherung ihrer Forderung lässt D sich das Eigentum an der Rolex des S übertragen. Die Uhr bleibt aber bei S. G hat eine titulierte Forderung gegen S. Zur Vollstreckung der Forderung lässt er die Uhr pfänden. D will dagegen vorgehen.

Anwartschaftsrecht als „ein die Veräußerung hinderndes Recht“
D kauft von S eine Luxusuhr. Sie vereinbaren Ratenzahlung und einen Eigentumsvorbehalt. Weil S einen Tresor hat, bleibt die Uhr erst einmal bei ihm. Vor Zahlung der letzten Rate lässt G einen titulierten Anspruch gegen S vollstrecken. Der Gerichtsvollzieher pfändet die Uhr. D will dagegen vorgehen.

Beweislast / Eigentumsvermutung (§ 1362 BGB) bei Ehegatten
Eheleute S und D leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Zum Geburtstag schenkt S dem D ein Gemälde seines Lieblingskünstlers, das D im Wohnzimmer aufhängt. G, der eine titulierte Forderung gegen S hat, lässt das Gemälde pfänden. D will sich dagegen wehren.

Anfechtungsrecht nach § 9 AnfG
G hat gegen S eine titulierte Forderung in Höhe von €30.000. S will seinen einzigen Wertgegenstand, einen Porsche 911, nicht abgeben. Daher schenkt er das Auto kurzerhand seiner Tochter Daniela D, die noch daheim lebt. G lässt den Porsche dennoch pfänden. Gegen die Pfändung will D sich wehren.
„Normalfall“ Einziehungsklage - Zulässigkeit
G hat gegen S einen Zahlungstitel i.H.v. €11.000. S hat gegen D aus Dortmund eine Forderung i.H.v. € 11.000 aus einem Gebrauchtwagenverkauf. G pfändet die Forderung der S gegen D und lässt sie sich zur Einziehung überweisen. D zahlt nicht. Nun will G die D auf Zahlung verklagen.
Verstrickung und Pfändungspfandrecht und Versteigerung bei schuldnereigener Sache
Auf Antrag der Vollstreckungsgläubigerin H hat der Gerichtsvollzieher die Münzsammlung des Vollstreckungsschuldners K durch Anbringen eines Pfandsiegels gepfändet. Bei der öffentlichen Versteigerung der Münzsammlung erhält der Meistbietenden M den Zuschlag.
Die neuesten Fälle zum Thema ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht wurden von der Jurafuchs-Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Vollstreckungsabwehrklage – Rechtsfolge bei Erfolg (Abgrenzung zur Berufung)
G verklagt S auf Zahlung €3.000. Das Gericht verurteilt S entsprechend und erklärt das Urteil für vorläufig vollstreckbar. Als G die Zwangsvollstreckung einleitet, legt S Vollstreckungsabwehrklage ein. S meint, dass G inzwischen keinen Zahlungsanspruch mehr gegen ihn hat.
Berufung – Auswirkung auf das vollstreckbare Urteil
Auf die Klage des G hin wird S zur Zahlung von €3.000 verurteilt. Das für vorläufig vollstreckbar erklärte Urteil wird S zugestellt. S überlegt sich, dass er dagegen Berufung einlegen möchte.
Wie unterscheiden sich die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung?
Vollstreckungsgläubigerin G beantragt bei Gerichtsvollzieher Z eine Sachpfändung bei Vollstreckungsschuldner S. Z fragt sich, ob er überhaupt tätig werden darf und wie er die Sachpfändung vorzunehmen hat.
Weitere Titel neben dem Urteil (Einführungsfall)
Stromlieferant L beliefert S mit Strom. Als S seine Stromrechnung nicht bezahlt, ergeht auf Ls Antrag ein Mahnbescheid und anschließend ein Vollstreckungsbescheid gegen S. Als S auf den Vollstreckungsbescheid hin immer noch nicht zahlt, fragt sich L, was er nun tun kann.
Ablauf einer Zwangsversteigerung - Beschlagnahme und Verwertung
Handwerkerin H möchte ein Zahlungsurteil gegen ihren Kunden K vollstrecken. Eine Vollstreckungsklausel hat sie schon und das Urteil wurde K bereits zugestellt. H weiß, dass K Eigentümer eines kleinen Waldgrundstücks ist und möchte daher in dieses vollstrecken.
Ablauf einer Forderungspfändung bis zur Einziehungsklage
Handwerkerin H möchte ein Zahlungsurteil gegen ihren Kunden K vollstrecken. Eine Vollstreckungsklausel hat sie schon und das Urteil wurde K bereits zugestellt. H weiß, dass K einen Kaufpreiszahlungsanspruch gegen D hat und möchte daher in diesen vollstrecken.
ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten
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