§§ 830, 840 BGB: 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 5 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema §§ 830, 840 BGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Zivilrecht > Deliktsrecht

Kneipenschlägerei (Haftung Beteiligter)

A geht in eine Kneipe. Kurz darauf bricht unvermittelt eine chaotische Kneipenschlägerei aus, in deren Verlauf B und C unabhängig voneinander der A mehrmals ins Gesicht schlagen. Am Ende der Schlägerei stellt A fest, dass ihre Nase gebrochen ist.