Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Zivilrecht > Zivilprozessrecht
Gang des Mahnverfahrens
G aus Hamburg will erreichen, dass S aus Berlin endlich seine Schulden in Höhe von 3.000 Euro bei ihr begleicht. S bestreitet auch nicht, dass er diese Summe schon im vergangenen Monat an G hätte zahlen sollen.
Zuständigkeit in Manhnverfahren
G aus Hamburg hat eine Forderung gegen S aus Berlin (€3.000). S bestreitet nicht, dass er die Summe schon längst an die G hätte zahlen müssen. Trotz Fristsetzung zahlt S aber nicht.