Gang des Mahnverfahrens
8. Juli 2025
12 Kommentare
4,8 ★ (25.390 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G aus Hamburg will erreichen, dass S aus Berlin endlich seine Schulden in Höhe von 3.000 Euro bei ihr begleicht. S bestreitet auch nicht, dass er diese Summe schon im vergangenen Monat an G hätte zahlen sollen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gang des Mahnverfahrens
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ansprüche auf Zahlung bestimmter Geldbeträge in Euro können in einem Mahnverfahren geltend gemacht werden.
Genau, so ist das!
2. Gegen den Mahnbescheid kann S Widerspruch erheben.
Ja, in der Tat!
3. Erhebt der Schuldner nicht innerhalb von 2 Wochen Widerspruch, bekommt der Gläubiger automatisch einen Vollstreckungsbescheid.
Nein!
4. Wider Erwarten erhebt S 3 Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids Widerspruch. G hatte bisher noch keinen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids gestellt. Für den Antrag ist es nun zu spät.
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!