Gang des Mahnverfahrens
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G aus Hamburg will erreichen, dass S aus Berlin endlich seine Schulden in Höhe von 3.000 Euro bei ihr begleicht. S bestreitet auch nicht, dass er diese Summe schon im vergangenen Monat an G hätte zahlen sollen.
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Einordnung des Falls
Gang des Mahnverfahrens
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ansprüche auf Zahlung bestimmter Geldbeträge in Euro können in einem Mahnverfahren geltend gemacht werden.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Gegen den Mahnbescheid kann S Widerspruch erheben.
Ja, in der Tat!
3. Erhebt der Schuldner nicht innerhalb von 2 Wochen Widerspruch, bekommt der Gläubiger automatisch einen Vollstreckungsbescheid.
Nein!
4. Wider Erwarten erhebt S 3 Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids Widerspruch. G hatte bisher noch keinen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids gestellt. Für den Antrag ist es nun zu spät.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
L
14.11.2023, 12:28:53
Ist es nicht doch zu spät für den Antrag, da ja nun ein Widerspruch vorliegt?
Nora Mommsen
16.11.2023, 11:37:19
Hallo L, genau so ist es. Dies entspricht auch der letzten Frage. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team