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Zivilrecht
ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO

Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO: 2 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die ZVR-Klausur

„Normalfall“ - vorzugsweise Befriedigung (Begründetheit)

Hochzeitsausstatter H betreibt in den Räumen der E eine Boutique. Dort hat H eine teure Mingvase aufgestellt. Als die Kundschaft ausbleibt und H weder Rechnungen seines Lieferanten L noch die Pacht an E bezahlt, lässt L die Mingvase pfänden. E erhebt Klage nach § 805 ZPO.

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Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die ZVR-Klausur

„Normalfall“ - vorzugsweise Befriedigung (Zulässigkeit)

Hochzeitsausstatter H aus Hamburg betreibt in den Räumen der E eine Boutique. Dort hat H eine teure Mingvase aufgestellt. Als H weder Rechnungen seines Lieferanten L noch die Pacht an E bezahlt, lässt L die Mingvase pfänden. Wie kommt E an die Pachtzahlung?

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