Öffentliches Recht
Grundrechte
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Betätigungsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG)
Definition: Betätigungsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG)
22. Februar 2025
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Wie definiert sich die Betätigungsfreiheit als Teil des sog. forum externum der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG)?
Die Betätigungsfreiheit enthält die Freiheit des Einzelnen, seinen Glauben in Form von Gebräuchen, Handlungen oder Riten auszuüben.
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