Definition: Stückschuld (§ 243 BGB)

12. Dezember 2024

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Was versteht man unter einer „Stückschuld“ (vor § 241 BGB)?

Eine Stückschuld liegt vor, wenn die Leistungspflicht des Schuldners sich auf einen konkret individualisierten Gegenstand bezieht.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

QUIG

QuiGonTim

18.4.2024, 11:02:52

Inwiefern unterscheiden sich die Begriffe konkret und individuell in der Definition?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

18.4.2024, 17:00:52

Hallo QuiGonTim, danke für deine Frage! Das bezieht sich darauf, dass der Schuldner den Gegenstand in dem konkreten Schuldverhältnis ausgesondert also individualisiert hat. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team


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