Definition: Stückschuld (§ 243 BGB)

21. November 2024

4,8(958 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter einer „Stückschuld“ (vor § 241 BGB)?

Eine Stückschuld liegt vor, wenn die Leistungspflicht des Schuldners sich auf einen konkret individualisierten Gegenstand bezieht.

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

QUIG

QuiGonTim

18.4.2024, 11:02:52

Inwiefern unterscheiden sich die Begriffe konkret und individuell in der Definition?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

18.4.2024, 17:00:52

Hallo QuiGonTim, danke für deine Frage! Das bezieht sich darauf, dass der Schuldner den Gegenstand in dem konkreten Schuldverhältnis ausgesondert also individualisiert hat. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen