Definition: Valutaverhältnis (§ 328 BGB)

2. Dezember 2024

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Definiere den Begriff „Valutaverhältnis“ beim Vertrag zugunsten Dritter:

Das Valutaverhältnis beim Vertrag zugunsten Dritter ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger (Versprechensempfänger) und dem Dritten.

Aus dem Valutaverhältnis ergibt sich der Rechtsgrund für den Erwerb des Forderungsrechts durch den Dritten. Vom Valutaverhältnis zu unterscheiden ist das Deckungsverhältnis zwischen Gläubiger (Versprechensempfänger) und Schuldner (Versprechender). Das Verhältnis zwischen dem Schuldner (Versprechender) und dem Dritten wird teilweise als „Vollzugsverhältnis“ bezeichnet, auch wenn hier keine rechtliche, sondern eine rein tatsächliche Beziehung besteht.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

LS2024

LS2024

7.6.2024, 15:59:41

Die AI markiert es als falsch, wenn man den Dritten und den Versprechensempfänger in einer anderen Reihenfolge nennt, als dies in der Definition von Jurafuchs der Fall ist.

CR7

CR7

8.6.2024, 17:27:51

@LS2024 Das würde das Team glaub schneller berücksichtigen, wenn du unter dem Ergebnis einen Daumen runter gibst "Trifft die Auswertung zu" und genau beschreibst, was falsch ist. LG

LS2024

LS2024

8.6.2024, 17:47:57

Ah ja, das probiere ich mal.

erikxxx

erikxxx

22.10.2024, 10:11:47

@[LS2024](144077) Genau der selbe Fehler ist bei mir heute aufgetreten. Ich werde es auch melden.

KO

Konrad1522

5.11.2024, 18:42:12

Wenn das

Valutaverhältnis

ein formloser Schenkungsvertrag ist, wird dieser dann regelmäßig durch den Abschluss des Vertrags im

Deckungsverhältnis

(Begründen der Forderung des Dritten) oder erst durch Erbringung der Leistung durch den Versprechenden geheilt?


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