Definition: Valutaverhältnis (§ 328 BGB)

13. Dezember 2024

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Definiere den Begriff „Valutaverhältnis“ beim Vertrag zugunsten Dritter:

Das Valutaverhältnis beim Vertrag zugunsten Dritter ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger (Versprechensempfänger) und dem Dritten.

Aus dem Valutaverhältnis ergibt sich der Rechtsgrund für den Erwerb des Forderungsrechts durch den Dritten. Vom Valutaverhältnis zu unterscheiden ist das Deckungsverhältnis zwischen Gläubiger (Versprechensempfänger) und Schuldner (Versprechender). Das Verhältnis zwischen dem Schuldner (Versprechender) und dem Dritten wird teilweise als „Vollzugsverhältnis“ bezeichnet, auch wenn hier keine rechtliche, sondern eine rein tatsächliche Beziehung besteht.
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