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Definition: „Ohne Auftrag“ (§ 677 BGB)

30. April 2026

11 Kommentare


Wann handelt der Geschäftsführer „ohne Auftrag“?

„Ohne Auftrag“ handelt der Geschäftsführer, wenn kein wirksamer Vertrag gemäß § 662 BGB vorliegt.

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