Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Rechtfertigungsgründe
Notstandshandlung, angemessene (§ 34 StGB)
Definition: Notstandshandlung, angemessene (§ 34 StGB)
19. April 2025
5 Kommentare
4,7 ★ (5.046 mal geöffnet in Jurafuchs)
Wann stellt die Notstandshandlung ein „angemessenes“ Mittel zur Gefahrabwendung dar (§ 34 StGB)?
Die Notstandshandlung ist iSv § 34 S. 2 als angemessenes Mittelanzusehen, wenn zur Gefahrabwendung keine rechtlich geordneten Verfahren zur Verfügung stehen und der Eingriff auch nicht die absolute Aufopferungsgrenze des Eingriffsadressaten überschreitet.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!