Definition: Berufsregelnde Tendenz (Art. 12 GG)
22. Februar 2025
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Definiere den Begriff „berufsregelnde Tendenz“ (Art. 12 GG):
Eine berufsregelnde Tendenz liegt vor, wenn eine staatliche Regelung auf eine Berufsregelung abzielt oder sich auf die Tätigkeit zumindest mittelbar auswirkt.
Art. 12 Abs. 1 GG schützt berufs- und ausbildungsspezifische Handlungen. Deshalb stellen nicht nur diejenigen staatlichen Handlungen oder Maßnahmen Eingriffe in Art. 12 Abs. 1 GG dar, die auf die Regelung von Berufen abzielen (Maßnahmen mit subjektiv berufsregelnder Tendenz). Eingriffe in Art. 12 Abs. 1 GG liegen auch in denjenigen staatlichen Handlungen oder Maßnahmen, die zwar eine berufsneutrale Zielsetzung verfolgen, sich jedoch de facto mittelbar oder tatsächlich auf die berufliche Tätigkeit auswirken (Maßnahmen mit objektiv berufsregelnder Tendenz).
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