Definition: Berufsregelnde Tendenz (Art. 12 GG)
20. Februar 2026
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Definiere den Begriff „berufsregelnde Tendenz“ (Art. 12 GG):
Eine berufsregelnde Tendenz liegt vor, wenn eine staatliche Regelung auf eine Berufsregelung abzielt oder sich auf die Tätigkeit zumindest mittelbar auswirkt.
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