Öffentliches Recht
Grundrechte
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Objektiv berufsregelnde Tendenz: Eingriffsschwelle
Objektiv berufsregelnde Tendenz: Eingriffsschwelle
14. Oktober 2025
20 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Landtag L beschließt ein umfassendes Tabak-Werbeverbot für Printmedien, TV, Plakatwerbung und Rundfunk. Das Verbot soll die Gesundheit der Bürger, insbesondere Minderjähriger, schützen. Tabak-Hersteller T sieht sich in seiner Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt.
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