Definition: Eigentum (Art. 14 GG)

22. November 2024

4,5(1.331 mal geöffnet in Jurafuchs)


Definiere den verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff (Art. 14 GG)?

Das Verfassungsrecht versteht unter Eigentum jede vermögenswerte Rechtsposition, die Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet ist, dass sie die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zum privaten Nutzen ausüben dürfen.

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen