Definition: Notstand, defensiver (§ 228 StGB)
30. Dezember 2025
4 Kommentare
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Was versteht man unter einem „Defensivnotstand“?
Beim defensiven Notstand beeinträchtigt der Handelnde zur Gefahrabwendung Rechtsgüter desjenigen, von dessen Verantwortungsbereich die Gefahr ausgeht.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Leonard Neumann
10.7.2025, 12:21:50
Hallo, der
Defensivnotstandist hier fälschlicherweise unter § 228 StGB eingeordnet, dabei steht er natürlich so im § 228 des
BGB.
Schatzfund
16.7.2025, 10:37:00
Verstehe ich die Definition an dieser Stelle richtig, dass die Handlung sich gegen irgendein Rechtsgut desjenigen richten kann, aus dessen Verantwortungsbereich die Gefahr stammt? Ich hatte es immer so verstanden, dass die Handlung sich grade gegen die eine Sache richten muss, von der die Gefahr ausgeht. So verstehe ich die Definition allerdings nicht.
JCF
30.7.2025, 06:04:30
Es wird nur allgemein nach einer Definition für
Defensivnotstandgefragt, nicht speziell nach §
228 BGB. Die angegebene Definition ist somit nicht falsch (wenn auch zugegebenermaßen etwas verwirrend, weil man i.d.R. nur i.R.v. §
228 BGBvon
Defensivnotstandspricht). §
228 BGBist nach dem eindeutigen Wortlaut (wie du richtig angemerkt hast) nur dann einschlägig, wenn der Handelnde auf eine (fremde) Sache einwirkt, von der selbst die Gefahr ausgeht. Dazu zählen insb. auch Tiere, die Menschen anfallen. §
228 BGBist quasi eine speziell geregelte Unterform des
Defensivnotstands. 😉
Milan Horey
10.12.2025, 09:07:05
