Definition: Notwehr (§ 32 StGB)

20. Februar 2026

2 Kommentare

4,6(13.461 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter „Notwehr“ (§ 32 StGB)?

Die Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund, der eine Notwehrlage (das „Ob“ der Notwehr), eine Notwehrhandlung (das „Wie“ der Notwehr) sowie einen Verteidigungswillen (die subjektive Seite der Notwehr) erfordert.

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

FI

Fiona_

26.11.2025, 12:12:39

Liebes Jurafuchs-Team, vielleicht könntet ihr bei der Lehrbuchdefinition auch angeben, dass eine Legaldefinition in § 32 Abs. 2 StGB zu finden ist :)

leoniiie.i

leoniiie.i

15.12.2025, 15:20:38

Bei mir wird die Legaldefinition von Foxxy leider als falsch bewertet…


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen