Jurafuchs

4,8(4.202 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Verschulden (§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)

6. Juli 2026
8 Kommentare

Definition

Wann hat der Arbeitnehmer seine Krankheit „verschuldet“(§ 3 Abs. 1 S. 1 EFZG)?

Der Arbeitnehmer hat seine Krankheit verschuldet, wenn er in erheblichem Maße von dem Verhalten abweicht, das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse erwartet werden muss.

Nach dem Telos der Norm handelt es sich bei dem Verschulden iSv § 3 Abs. 1 S. 1 EFZG um ein „Verschulden gegen sich selbst.“ Aus diesem Grund passt der strenge Verschuldensbegriff des § 276 Abs. 1 S. 1 BGB nicht, der die Verhaltensanforderungen des Schuldners gegenüber Dritten bestimmt. Es genügt deshalb nicht jedes fahrlässige Verhalten, um einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung auszuschließen. Allerdings genügt auch besonders leichtfertiges Verhalten, d.h. der Anspruch entfällt nicht nur bei Vorsatz.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community