Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Ermessen und Verhältnismäßigkeit
Entschließungsermessen (§ 40 VwVfG)
Definition: Entschließungsermessen (§ 40 VwVfG)
Was versteht man unter dem „Entschließungsermessen“ der Verwaltung (§ 40 VwVfG)?
Entschließungsermessen liegt vor, wenn ein Entscheidungsspielraum besteht, ob die Verwaltung tätig wird, obwohl der Tatbestand des Gesetzes erfüllt ist.
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