Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Ermessen und Verhältnismäßigkeit
Entschließungsermessen (§ 40 VwVfG)
Definition: Entschließungsermessen (§ 40 VwVfG)
4. April 2025
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Was versteht man unter dem „Entschließungsermessen“ der Verwaltung (§ 40 VwVfG)?
Entschließungsermessen liegt vor, wenn ein Entscheidungsspielraum besteht, ob die Verwaltung tätig wird, obwohl der Tatbestand des Gesetzes erfüllt ist.
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