Definition: Ermessen (§ 40 VwVfG)
14. Juli 2025
2 Kommentare
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Was versteht man unter dem „Ermessen“ der Verwaltung?
Ermessen liegt vor, wenn eine gesetzliche Regelung der Verwaltung einen Entscheidungsspielraum einräumt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
MLena
30.10.2023, 19:05:31
Foxxy hat mir gerade mitgeteilt, dass sich das
Ermessennur darauf bezieht, dass die
Behördeentscheiden kann, wie sie handelt, aber nicht darauf, ob sie handelt. Kennt Foxxy das
Entschließungsermessennicht oder habe ich etwas falsch verstanden? :)

Kathi
19.6.2024, 15:19:48
Ich glaube Foxxy lernt dazu :) mir wurde nämlich gerade "ob" und "wie" mitgeteilt, was ich auch in der Definition geschrieben hatte.