Definition: Fortsetzungsfeststellungsinteresse
9. Juni 2025
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Wann liegt ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse vor?
Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse liegt immer dann vor, wenn der Kläger auch nach Erledigung ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit hat. Allgemein anerkannte Fallgruppen sind die Wiederholungsgefahr, das Rehabilitationsinteresse, das Präjudizinteresse und der qualifizierte Grundrechtseingriff bei sich typischerweise kurzfristig erledigenden Maßnahmen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

eine Robusto bitte
31.5.2025, 11:49:54
Ein schutzwürdiges
Feststellungsinteresse kann – jedenfalls bei innerprozessualer Erledigung (→ Rn. 88) – gegeben sein, wenn die Weiterführung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens dazu dienen soll, einen Staatshaftungsprozess vor den Zivilgerichten vorzubereiten (BVerwGE 146, 303; 121, 169) und sich auf diese Weise die bisherigen Ergebnisse des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens über § 121 für den nachfolgenden Schadensersatzprozess vor dem Zivilgericht nutzbar zu machen (BVerwGE 111, 306; NVwZ 2015, 600). Wysk VwGO § 113 Rn. 84-89a