Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Feststellungsklage, § 256 ZPO
Feststellungsklage 2 - Feststellungsinteresse
Feststellungsklage 2 - Feststellungsinteresse
3. April 2025
11 Kommentare
4,8 ★ (23.021 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B rast in seinem Auto durch die Innenstadt und kann nicht rechtzeitig bremsen, als K eine Straße überqueren will. K wird schwer verletzt. K verklagt B auf Ersatz für seine zerstörten Wertsachen. K verlangt auch Ersatz für spätere Folgeschäden und erhebt dazu Feststellungsklage.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Feststellungsklage 2 - Feststellungsinteresse
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Feststellungsklage des K zielt darauf ab, das Bestehen eines Rechtsverhältnisses festzustellen (§ 256 Abs. 1 ZPO).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Vorliegend ist eine Leistungsklage gegenüber der von K erhobenen Feststellungsklage vorrangig, sodass das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis fehlt.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. K hat ein besonderes Interesse an der Feststellung, dass B ihm auch für spätere Schäden, etwa an der Gesundheit oder Verdienstausfall, zum Ersatz verpflichtet ist.
Ja, in der Tat!
4. Die Feststellungsklage des K ist begründet, wenn ihm gegen B ein Schadensersatzanspruch zusteht.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!