4,8(45.303 mal geöffnet in Jurafuchs)
Feststellungsklage 2 - Feststellungsinteresse
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheLösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet abDiese 4 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. Die Feststellungsklage des K zielt darauf ab, das Bestehen eines Rechtsverhältnisses festzustellen (§ 256 Abs. 1 ZPO).
2. Vorliegend ist eine Leistungsklage gegenüber der von K erhobenen Feststellungsklage vorrangig, sodass das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis fehlt.
3. K hat ein besonderes Interesse an der Feststellung, dass B ihm auch für spätere Schäden, etwa an der Gesundheit oder Verdienstausfall, zum Ersatz verpflichtet ist.
4. Die Feststellungsklage des K ist begründet, wenn ihm gegen B ein Schadensersatzanspruch zusteht.
Fundstellen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Feststellungsklage 1 - Rechtsschutzbedürfnis
K und B schließen einen Kaufvertrag über ein Auto. B zahlt den fälligen Kaufpreis von €3.500 nicht. K klagt gegen B auf Feststellung, dass K gegen B einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung in Höhe von €3.500 für ihr Auto hat.

Verdeckter Mangel und Zeitpunkt der Rüge (§ 377 Abs. 3 BGB)
Die K-GmbH kauft von der V-GmbH für ihr Büro 50 Steh-Tische. Diese werden von V geliefert und aufgebaut. Zwei Monate nach Ingebrauchnahme lassen sich die Tische aber nicht mehr in eine Sitzposition fahren. K stellt fest, dass minderwertige Achsen verbaut wurden. Dies teilt K sofort V mit.