Definition: Allgemeines Gesetz (Art. 5 Abs. 2 GG)

14. April 2025

5 Kommentare

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Was versteht man nach der Kombinationstheorie des BVerfG unter allgemeinen Gesetzen i.S.d. Art. 5 Abs. 2 GG?

Gesetze sind allgemein, wenn sie sich weder gegen die Meinungsfreiheit an sich noch gegen bestimmte Meinungen richten, sondern schlechthin dem Schutz eines, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsgutes dienen.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

DeliktusMaximus

DeliktusMaximus

10.10.2024, 17:43:11

Was ist in dem Zusammenhang mit dem Wort "schlechthin" gemeint?

LELEE

Leo Lee

20.10.2024, 10:33:11

Hallo Deliktusmaximus, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! In diesem Kontext bedeutet es, dass sich die Gesetze - die sich allgemein nennen - sich nicht auf bestimmte Rechtsgüter fokussieren, sondern auf "alle", also "überhaupt" Rechtsgüter schützen. Zugegeben war die Formulierung hier etwas holprig, weshalb wir den Text nun angepasst haben :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

MAG

Magnum

6.3.2025, 16:21:45

Worin liegt denn bei dieser Definition konkret die Abweichung von der Sonderrechtslehre?


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