Definition: Krankhafte seelische Störungen (§ 20 StGB)
17. August 2025
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Was versteht man unter einer „krankhaften seelischen Störung“ (§ 20 StGB)?
Krankhafte seelische Störungen sind Geisteskrankheiten, deren körperliche Ursachen nachgewiesen sind (z.B. Paralyse = exogene Psychose) oder postuliert werden (z.B. Schizophrenie = endogene Psychose).
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