Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Meinung (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)
Definition: Meinung (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)
14. April 2025
2 Kommentare
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Wie wird der Begriff der Meinung i.S.d. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG definiert?
Meinung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 GG ist weit zu verstehen und umfasst Werturteile und Tatsachen.
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