Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Meinung (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)
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Definition: Meinung (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)
12. April 2026
10 Kommentare
Wie wird der Begriff der Meinung i.S.d. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG definiert?
Meinung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 GG ist weit zu verstehen und umfasst Werturteile und Tatsachen, die durch das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
MrMoney64
10.12.2025, 20:43:56
und niccht: meinung = tatsache+
werturteilFoxxy
10.12.2025, 20:44:22
Dein Verständnis ist zu eng: „Meinung“ i.S.d. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG wird weit verstanden. Geschützt sind
Werturteile und – soweit sie zur Meinungsbildung beitragen – auch Tatsachenbehauptungen, wenn sie vom Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind. Erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht geschützt.
Tim Gottschalk
21.1.2026, 20:45:36
Hallo @[MrMoney64](261146), Das
Werturteilist der Kern der Meinung und unumstritten von der Meinungsfreiheit geschützt. Daneben ist relativ stark umstritten, inwieweit auch Tatsachen am Meinungsbegriff und damit der Meinungsfreiheit teilhaben. Die Aufgabe ist aber keineswegs so zu verstehen, dass für eine Meinung stets eine Tatsache erforderlich wäre. Gemeint sind vor allem Fälle, in denen Tatsachen und Meinungen so miteinander verknüpft geäußert werden, dass die Tatsachen nicht herausgenommen werden können, ohne dass die Meinungsäußerungen ihren Sinn verlieren. Wo genau die Grenze zu ziehen ist, ist wie gesagt umstritten. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team
MrMoney64
5.2.2026, 13:01:32
Ok danke dir @[Tim Gottschalk](287974) 🤙
TheRizzard
16.2.2026, 18:55:19
Ich bin etwas verwirrt... Die
Definitionsagt, dass Meinung iSd. Art. 5 Abs. 1 GG
Werturteile oder Tatsachen sind, die durch das Element der Stellungnahme, Dafürhaltens oder Meiners geprägt sind. Tatsachen(behauptungen) sind aber dem Beweis zugänglich und damit entweder (faktisch) wahr oder falsch. Können/Sind Tatsachenbehauptungen durch das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meines geprägt (sein)? Kann man etwas Meinen was wahr ist bzw. falsch ist.
Tim Gottschalk
16.2.2026, 20:31:52
Hallo @[TheRizzard](288432), wie bereits in meinem Kommentar oben erläutert, sind damit Fälle gemeint, bei denen Tatsachenäußerungen in engem Zusammenhang mit Meinungsäußerungen stehen. Die Tatsachen selbst verlieren dadurch nicht ihre Eigenschaften als beweisbar und wahr/unwahr, aber sie werden (je nach vertretener Ansicht) in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit einbezogen. In diesem Fall ist auch die Äußerung der Tatsache vom Element der Stellungnahme, Dafürhaltens oder Meinens geprägt. Denn die Tatsache wird gerade nur (mit)geäußert, um eine bestimmte Meinung zu äußern. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team
Mira
14.3.2026, 14:08:09
Uns wurde immer beigebracht Meinung =
Werturteile aller Art und Tatsachen nur sofern diese zur Meinungsbildung erforderlich sind
Tim Gottschalk
16.3.2026, 08:42:28
Hallo @[Mira](196951), genau das vertreten wir hier auch, siehe dazu den Erklärungs-Kasten. Liebe Grüße Tim Gottschalk - für das Jurafuchs-Team
