Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Meinung (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)
Definition: Meinung (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)
25. Februar 2026
8 Kommentare
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Wie wird der Begriff der Meinung i.S.d. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG definiert?
Meinung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 GG ist weit zu verstehen und umfasst Werturteile und Tatsachen, die durch das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
MrMoney64
10.12.2025, 20:43:56
Foxxy
10.12.2025, 20:44:22
Dein Verständnis ist zu eng: „
Meinung“ i.S.d. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG wird weit verstanden. Geschützt sind
Werturteile und – soweit sie zur
Meinungsbildung beitragen – auch
Tatsachenbehauptungen, wenn sie vom Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt sind. Erwiesen unwahre
Tatsachenbehauptungen sind nicht geschützt.
Tim Gottschalk
21.1.2026, 20:45:36
Hallo @[MrMoney64](261146), Das
Werturteilist der Kern der
Meinungund unumstritten von der
Meinungsfreiheit geschützt. Daneben ist relativ stark umstritten, inwieweit auch
Tatsachen am
Meinungsbegriff und damit der
Meinungsfreiheit teilhaben. Die Aufgabe ist aber keineswegs so zu verstehen, dass für eine
Meinungstets eine
Tatsacheerforderlich wäre. Gemeint sind vor allem Fälle, in denen
Tatsachen und
Meinungen so miteinander verknüpft geäußert werden, dass die
Tatsachen nicht herausgenommen werden können, ohne dass die
Meinungsäußerungen ihren Sinn verlieren. Wo genau die Grenze zu ziehen ist, ist wie gesagt umstritten. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team
MrMoney64
5.2.2026, 13:01:32
Ok danke dir @[Tim Gottschalk](287974) 🤙
TheRizzard
16.2.2026, 18:55:19
Ich bin etwas verwirrt... Die Definition sagt, dass
MeinungiSd. Art. 5 Abs. 1 GG
Werturteile oder
Tatsachen sind, die durch das Element der Stellungnahme, Dafürhaltens oder Meiners geprägt sind.
Tatsachen(behauptungen) sind aber dem Beweis zugänglich und damit entweder (faktisch) wahr oder falsch. Können/Sind
Tatsachenbehauptungen durch das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meines geprägt (sein)? Kann man etwas Meinen was wahr ist bzw. falsch ist.
Tim Gottschalk
16.2.2026, 20:31:52
Hallo @[TheRizzard](288432), wie bereits in meinem Kommentar oben erläutert, sind damit Fälle gemeint, bei denen
Tatsachenäußerungen in engem Zusammenhang mit
Meinungsäußerungen stehen. Die
Tatsachen selbst verlieren dadurch nicht ihre Eigenschaften als beweisbar und wahr/unwahr, aber sie werden (je nach vertretener Ansicht) in den Schutzbereich der
Meinungsfreiheit einbezogen. In diesem Fall ist auch die Äußerung der
Tatsachevom Element der Stellungnahme, Dafürhaltens oder Meinens geprägt. Denn die
Tatsachewird gerade nur (mit)geäußert, um eine bestimmte
Meinungzu äußern. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team
