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Definition: Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 GG)
Definition
Was schützt das Telekommunikationsgeheimnis aus Art. 10 GG?
Das Telekommunikationsgeheimnis schützt die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mithilfe des Telekommunikationsverkehrs.
Fundstellen
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