Öffentliches Recht
Grundrechte
Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)
Definition Schutzbereich Telekommunikationsgeheimnis
Definition: Definition Schutzbereich Telekommunikationsgeheimnis
13. Februar 2025
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Was schützt das Telekommunikationsgeheimnis aus Art. 10 GG?
Das Telekommunikationsgeheimnis schützt die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mithilfe des Telekommunikationsverkehrs.
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