Öffentliches Recht
Grundrechte
Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)
Definition Schutzbereich Telekommunikationsgeheimnis
Definition: Definition Schutzbereich Telekommunikationsgeheimnis
Was schützt das Telekommunikationsgeheimnis aus Art. 10 GG?
Das Telekommunikationsgeheimnis schützt die unkörperliche Übermittlung von Informationen an individuelle Empfänger mithilfe des Telekommunikationsverkehrs.
Das Telekommunikationsgeheimnis schützt dabei gleichermaßen Inhalt als auch Vorgang und Umstände des laufenden Kommunikationsvorgangs. Ist ein Vorgang abgeschlossen und die Information zugegangen, ist der Schutzbereich von Art. 10 GG nicht mehr eröffnet. Geschützt werden soll gerade die Verletzlichkeit des aktiven Kommunikationsvorgangs.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!