Zivilrecht

Deliktsrecht

Haftung nach StVG

Bei Betrieb (§ 7 Abs. 1 StVG)

Definition: Bei Betrieb (§ 7 Abs. 1 StVG)

21. November 2024

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Definiere, wann sich eine Rechtsgutsverletzung „bei Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs ereignet (§ 7 Abs. 1 StVG):

Ein Schaden ist nur „bei Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs enstanden, wenn bei wertender Betrachtung das Schadensgeschehen durch das Kraftfahrzeug zumindest mitgeprägt worden ist. Der Unfall muss also in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Betriebsvorgang oder einer Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs stehen.

Die Rechtsprechung legt das Merkmal „bei Betrieb“ nach dem Zweck der Vorschrift grundsätzlich weit aus.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Roman

Roman

12.8.2023, 11:40:14

Hallo Team Jura Fuchs! Ich habe gelernt, dass ein Betrieb eines KFZ vorliegt wenn dieses sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder in Verkehrsbeeinflussender ruht. Verwechsel ich da was oder ist die obige Definition ergänzend heranzuziehen. Vielen dank km Voraus ! Roman

CHEFM

ChefMarcelo

7.10.2023, 22:26:04

Hallo! Ich sehe es wie Roman zuvor. Die Abgrenzung maschinentechnischer und verkehrstechnischer (hM) hat die Definition hier nicht so wirklich drin. Außerdem ist es ja gerade der Unterschied dass auch in verkehrsbeeinflussender weise das kfz abgestellt werden kann. Bei mir hat die KI das als falsch gekennzeichnet.

Bubbles

Bubbles

14.11.2023, 13:44:47

Sowie ich das verstanden habe, prüft man im Rahmen der verkehrstechnischen Auffassung, ob überhaupt ein "Betrieb" vorliegt bzw. vorlag. Hier jedoch, ob zwischen dem "Betrieb" des Fahrzeugs und der Rechtsgutverletzung ein Zusammenhang besteht. Der Fokus liegt also auf dem Wort "bei" und nicht "Betrieb".


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