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Wettlauf der Sicherungsgeber - Grundkonstellation
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheLösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet abDiese 4 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. Mit Zahlung hat B die Darlehensforderung im Wege der Legalzession erlangt (§ 1225 S. 2 BGB).
2. Da durch den gesetzlichen Forderungsübergang auch die akzessorischen Sicherheiten übergehen, kann B den gezahlten Betrag von Hypothekengläubigerin M in voller Höhe zurückverlangen.
3. Nach h.M. kommt es zwischen den Sicherungsgebern zu einem Gesamtschuldnerausgleich (§ 426 BGB analog).
4. B und M haben keine Vereinbarung über abweichende Haftungsquoten getroffen. B kann deshalb von M die Hälfte der beglichenen Hauptforderung verlangen (§ 426 BGB analog).
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Ordentliche Kündigung durch den Darlehensnehmer, § 489
Bank B und Unternehmer U vereinbaren einen Darlehensvertrag über ein Darlehen von € 100.000, welches nach fünf Jahren zurückzuzahlen ist. U verpflichtet sich, der B jährlich einen Zinssatz von 0,1% über dem EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) zu zahlen. Der EURIBOR ist ein sich ändernder Referenzzinssatz in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.

Außerordentliche Kündigung durch den Darlehensnehmer, § 490 Abs. 2
Unternehmer U hat bei der B-Bank ein Darlehen über €200.000 aufgenommen (Laufzeit 15 Jahre, jährlich 1,5% Zinsen). Das Darlehen ist durch eine Grundschuld an der Immobilie des U besichert. Drei Jahre nach Auszahlung des Darlehens ist U aus finanziellen Gründen gezwungen, die Immobilie zu veräußern. U kündigt B.

Wettlauf der Sicherungsgeber - Privilegierung des Bürgen?
S nimmt bei G ein Darlehen auf. Zur Sicherung der Darlehensforderung bestellt S‘ Mutter M der G ein Pfandrecht an ihrer teuren Uhr. Zudem bürgt S‘ Bekannte B gegenüber G für S. Als die Forderung fällig wird, kann S nicht zahlen, worauf M einspringt.