Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Gesetzgebungskompetenzen
Recht der Wirtschaft (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG)
Definition: Recht der Wirtschaft (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG)
Definiere den Begriff „Recht der Wirtschaft“ (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG):
Das Recht der Wirtschaft umfasst insbesondere Normen, die sich in irgendeiner Form auf die Erzeugung, Herstellung und Verbreitung von Gütern des wirtschaftlichen Bedarfs beziehen. Der Begriff ist weit auszulegen: Es werden darüber hinaus sämtliche Normen erfasst, die das wirtschaftliche Leben und die wirtschaftliche Betätigung als solche regeln.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!