Sonderrechtstheorie/modifizierte Subjektstheorie (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)
Wann ist nach der Sonderrechtstheorie/modifizierten Subjektstheorie (h.M.) eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich (§ 40 Abs.1 S.1 VwGO)?
Lehre der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)
Was versteht man nach der Lehre der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit unter einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO)?
Bodenrechtliche Relevanz (§ 29 Abs. 1 BauGB)
Definiere den Begriff der „bodenrechtlichen Relevanz“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):
Bauliche Anlage (§ 29 Abs. 1 BauGB)
Definiere den Begriff „bauliche Anlage“ (§ 29 Abs. 1 BauGB):
Öffentliche Sicherheit
Was ist unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Sicherheit“ zu verstehen?
Eingriffbegriff, modern (Vor Art. 1 GG)
Was versteht man unter dem „modernen Eingriffsbegriff“?
Gericht (Art. 100 Abs. 1 GG)
Was versteht man unter einem „Gericht“ i.S.d. Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG?
Wirtschaftliche Gemeindebetätigung
Die besonderen Anforderungen der Schrankentrias gelten nur für eine wirtschaftliche Gemeindebetätigung (vgl. § 107 Abs. 1 S. 1 GO NRW) bzw. für wirtschaftliche Unternehmen (vgl. § 102 Abs. 1 GemO BW). Was versteht man unter einer wirtschaftlichen Betätigung?
Definition Daseinsvorsorge (BaWü, Bayern, Thüringen)
In den Bundesländern Baden-Württemberg (§ 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO BW), Bayern (Art. 87 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BayGO) und Thüringen (§ 71 Abs. 2 Nr. 4 ThürKO) ist der Subsidiaritätsgrundsatz nur außerhalb der Daseinsvorsorge anwendbar. Was versteht man unter der Daseinsvorsorge?
Gegenwärtige Betroffenheit (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG)
Wie definierst Du den Begriff der gegenwärtigen Betroffenheit (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG)?
Selbstbetroffenheit (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG)
Wie definierst Du den Begriff der Selbstbetroffenheit im Kontext der Beschwerdebefugnis im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG)?
Objektives Klarstellungsinteresse (Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GG)
Der Begriff des „objektiven Klarstellungsinteresses“ als ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung der abstrakten Normenkontrolle wird negativ bestimmt. Wann besteht kein objektives Klarstellungsinteresse?