Definition: Beschwer des Revisionsführers (vor § 337 StPO)

3. Juni 2025

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Wann ist die Revisionsführerin durch ein Urteil „beschwert“?

Die Revisionsführerin ist beschwert, wenn sie durch das Urteil unmittelbar in ihren Rechten oder schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt ist. Die Beschwer muss sich dabei aus dem Tenor des Urteils ergeben.

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