Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Verwaltungsvollstreckung
Verwaltungsvollstreckung (vor § 6 VwVG)
Definition: Verwaltungsvollstreckung (vor § 6 VwVG)
Was versteht man unter Verwaltungsvollstreckung?
Verwaltungsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen durch die Behörde in einem besonderen Verwaltungsverfahren.
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