Definition: Verwaltungsvollstreckung (vor § 6 VwVG)

14. April 2025

2 Kommentare

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Was versteht man unter Verwaltungsvollstreckung?

Verwaltungsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen durch die Behörde in einem besonderen Verwaltungsverfahren.

Mit der Verwaltungsvollstreckung (auch: Verwaltungszwang) wird das materielle Recht durchgesetzt. Der Zweck von verwaltungsrechtlichen Verfügungen würde ins Leere laufen, wenn sie nicht zwangsweise durchgesetzt werden könnten. Denn dann könnte sie schlicht vom Adressaten ignoriert werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der Beugefunktion der Verwaltungsvollstreckung. Die Verwaltungsbehörde kann den von ihr erlassenen Verwaltungsakt selbst durchsetzen (Grundsatz der Selbstvollstreckung). Sie braucht – anders als Parteien im Zivilprozessrecht – keinen gerichtlichen Vollstreckungstitel (sog. Selbsttitulierungsrecht der Verwaltung).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

CR7

CR7

27.4.2023, 10:14:45

Coole Lektion! Leider darf man die Aufgabe nicht weiter machen, sondern muss sie schließen und nochmal neu reingehen, wenn die KI die Definition als falsch markiert. Hier sollte man einen „Wiederholen-Button“ oder „Erneut Versuchen“ einfügen :D

Nora Mommsen

Nora Mommsen

27.4.2023, 12:01:03

Hallo (af), danke für die tolle Rückmeldung und Anregung! Das werden wir mal direkt mit zu unserem Entwickler nehmen :) Liebe Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team


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