Verwaltungsvollstreckung: 36 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 36 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Verwaltungsvollstreckung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs

Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Problem: Auswirkungen eines rechtswidrigen Grundverwaltungsakts auf Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids?

Behörde B erteilt gegenüber A ein rechtswidriges Betretungsverbot von As und Es gemeinsamer Wohnung und droht ein Zwangsgeld an. Das Verbot wird bestandskräftig. Weil A sich nicht an das Verbot hält, wird das Zwangsgeld rechtmäßig vollstreckt. A erhält einen Kostenbescheid über die Kosten des Vollstreckungsverfahrens.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Grundfall: Erlass eines Kostenbescheids

Grundstückseigentümerin E ist im Sabbatical. Behörde B lässt währenddessen im Sofortvollzug einen Baum auf Es Grundstück fällen, der sich gefährlich auf die Straße neigt, und erlässt einen formell rechtmäßigen Bescheid, wonach E die Kosten der Maßnahmen zu tragen hat. E ist empört.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Erledigung des Grund-VAs durch Vollstreckung?

Behörde B erlässt einen sofort vollziehbaren Verwaltungsakt gegenüber Y, indem B auch die Ersatzvornahme androht. Y erhebt die Anfechtungsklage gegen den Verwaltungsakt. Noch bevor über die Klage entschieden wird, lässt B formell rechtmäßig die Ersatzvornahme durchführen und legt Y die Kosten auf.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Erledigung der Vollstreckungsverfügung durch Vollstreckung?

Behörde B erlässt einen sofort vollziehbaren Verwaltungsakt gegenüber Y, indem B auch die Ersatzvornahme androht. Y erhebt die Anfechtungsklage gegen den Verwaltungsakt. Noch bevor über die Klage entschieden wird, lässt B formell rechtmäßig die Ersatzvornahme durchführen und legt Y die Kosten auf.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Isolierter Rechtsschutz gegen die konkrete Anwendung des Zwangsmittels

Behörde B erlässt gegenüber Jägerin J einen sofort vollziehbaren Bescheid, wonach J sämtliche Waffen abgeben muss. Als J dem nicht nachkommt, setzt B nach Androhung unmittelbaren Zwang fest und bricht Js Wohnung auf, durchsucht diese und nimmt die Waffen mit.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Verhältnismäßigkeit der Vollstreckungsmaßmahme 1

A parkt sein Auto vor einem abgesenkten Bordstein. Behörde B lässt das Auto nach 30 Minuten Wartezeit durch ein privates Unternehmen (U) abschleppen. Auf dem Armaturenbrett des Autos lag ein Zettel mit As Handynummer und dem Hinweis, er wäre bei Problemen schnell vor Ort.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Ausnahmsweise Zwangsgeld bei vertretbarer Handlung

Auf dem Hof der L steht eine alte Scheune, die mehr und mehr zerfällt, wobei auch immer wieder Bauteile auf den angrenzenden Fußweg stürzen. Behörde B erlässt eine sofort vollziehbarer Beseitigungsverfügung unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000 Euro. Der Abriss durch eine Firma würde 15.000 Euro kosten. L steht kurz vor der Privatinsolvenz.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Subsidiär: Zwangshaft

G kommt der bestandskräftigen Unterlassungsverfügung nicht fristgerecht nach. Bei Androhung des Zwangsgeldes weist B die G darauf hin, dass eine Zwangshaft angeordnet werden kann, wenn das Geld uneinbringlich ist. Die Vollstreckung des Zwangsgeldes bleibt fruchtlos, da G vermögenslos ist.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Einführungsfall: Rechtmäßigkeit des Verwaltungszwangs

Antonia (A) stellt in ihrer Bäckerei illegal Dönerspieße her. Behörde B ordnet die Vernichtung der hergestellten Spieße innerhalb von zwei Wochen an und erklärt die Anordnung für sofort vollziehbar. Zudem droht B ein Zwangsgeld an, falls A der Anordnung nicht nachkommt.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Abgrenzung: Ersatzvornahme / unmittelbarer Zwang

Behörde B erlässt einen Bescheid, wonach A seine Diskothek schließen muss, und erklärt die Anordnung für sofort vollziehbar. Gleichzeitig droht sie für den Fall der Zuwiderhandlung die Versiegelung der Diskothek durch B innerhalb einer Woche an.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Folge der Ersatzvornahme: Kostenerstattungsanspruch

Behörde B hat gegenüber Momo (M) einen inzwischen bestandskräftigen Bescheid erlassen, wonach M einen Baum auf ihrem Grundstück zurückschneiden muss, von dem Äste auf den Bürgersteig fallen. B leitet rechtmäßigerweise die Zwangsvollstreckung ein und beauftragt Unternehmerin U mit den Arbeiten.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Grundfall: Verhängung eines Zwangsgeldes

G betreibt in ihrer Tankstelle Glücksspiel, wofür sie nicht die erforderliche Genehmigung besitzt. Behörde B erlässt einen Bescheid, in dem das Einstellen des Spielens innerhalb von einer Woche angeordnet wird, ansonsten werde ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro festgesetzt. B ordnet zudem die sofortige Vollziehung des Bescheids an.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Grundfall

Aus Solidarität mit den Protesten im Iran hängt A von seinem Balkon in Deutschland eine Flagge. Baubehörde B erlässt einen schriftlichen Bescheid, wonach A „die bauliche Veränderung“ entfernen muss. Die Verfügung wird bestandskräftig. A hat die Flagge nicht entfernt.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Grundverfügung, deren sofortiger Vollzug angeordnet ist

A lässt in dem von ihr betriebenen Club Drogenhandel zu. Nach erfolgloser Aufforderung der Behörde B, dies zu unterbinden, entzieht B der A die Gewerbeerlaubnis. A betreibt den Club weiter, B erlässt daher eine Stilllegungsverfügung, die B für sofort vollziehbar erklärt. A betreibt den Club eine Woche später immer noch.

Jurafuchs

Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Inhalt und Funktion der Verwaltungsvollstreckung (Was ist Verwaltungsvollstreckung und warum braucht man sie?)

Die A wird von Behörde B aufgefordert, einen von A rechtswidrig aufgestellten Bauzaun abzubauen. A ignoriert die Verfügung der B. Der bei B für den Fall zuständige Sachbearbeiter S fragt sich, was er nun machen kann.