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Fall: Sofortiger Vollzug und unmittelbare Ausführung im Polizeirecht
Der PKW der A steht vor einer Ausfahrt und hindert einen Krankenwagen daran, den Hof zu verlassen. Weil A nicht auffindbar ist, ruft Behörde B das Abschleppunternehmen U an. U verbringt den PKW auf den nächsten freien Parkplatz.
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Problem: Zwangsgeldandrohung „auf Vorrat“
A bietet gewerblich an, Kinder auf Läuse zu untersuchen und zu behandeln. B meint, A bedürfe hierfür einer Erlaubnis. B untersagt daher As Tätigkeit, ordnet die sofortige Vollziehung an und droht ein Zwangsgeld von 1.000 Euro „für jeden Fall der Zuwiderhandlung“ an.
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Abwandlung 1: Rechtswidriger sofortiger Vollzug und Kostenbescheid
As Auto steht auf einem Parkplatz für Menschen mit Behinderung, ohne dass A die dafür notwendige Berechtigung besitzt. Polizistin P lässt das Auto daher durch ein Abschleppunternehmen auf einen anderen Parkplatz setzen. A erhält einen Kostenbescheid für die Maßnahme.
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Problem: Auswirkungen eines rechtswidrigen Grundverwaltungsakts auf Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids?
Behörde B erteilt gegenüber A ein rechtswidriges Betretungsverbot von As und Es gemeinsamer Wohnung und droht ein Zwangsgeld an. Das Verbot wird bestandskräftig. Weil A sich nicht an das Verbot hält, wird das Zwangsgeld rechtmäßig vollstreckt. A erhält einen Kostenbescheid über die Kosten des Vollstreckungsverfahrens.
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Grundfall: Erlass eines Kostenbescheids
Grundstückseigentümerin E ist im Sabbatical. Behörde B lässt währenddessen im Sofortvollzug einen Baum auf Es Grundstück fällen, der sich gefährlich auf die Straße neigt, und erlässt einen formell rechtmäßigen Bescheid, wonach E die Kosten der Maßnahmen zu tragen hat. E ist empört.
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Erledigung des Grund-VAs durch Vollstreckung?
Behörde B erlässt einen sofort vollziehbaren Verwaltungsakt gegenüber Y, indem B auch die Ersatzvornahme androht. Y erhebt die Anfechtungsklage gegen den Verwaltungsakt. Noch bevor über die Klage entschieden wird, lässt B formell rechtmäßig die Ersatzvornahme durchführen und legt Y die Kosten auf.
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Erledigung der Vollstreckungsverfügung durch Vollstreckung?
Behörde B erlässt einen sofort vollziehbaren Verwaltungsakt gegenüber Y, indem B auch die Ersatzvornahme androht. Y erhebt die Anfechtungsklage gegen den Verwaltungsakt. Noch bevor über die Klage entschieden wird, lässt B formell rechtmäßig die Ersatzvornahme durchführen und legt Y die Kosten auf.
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Isolierter Rechtsschutz gegen die konkrete Anwendung des Zwangsmittels
Behörde B erlässt gegenüber Jägerin J einen sofort vollziehbaren Bescheid, wonach J sämtliche Waffen abgeben muss. Als J dem nicht nachkommt, setzt B nach Androhung unmittelbaren Zwang fest und bricht Js Wohnung auf, durchsucht diese und nimmt die Waffen mit.
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Abwandlung: Isolierter Rechtsschutz gegen Androhung + Festsetzung
D stellt ihren Restaurantbetrieb, trotz sofort vollziehbarem, rechtmäßigen Bescheid nicht ein. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Zwangsgeld in Höhe von €30.000 angedroht. Behörde B setzt dieses nun fest. D will sich das nicht gefallen lassen.
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Grundfall: Sofortiger Vollzug (§ 6 Abs. 2 VwVG)
Peterson (P) ist im Zelturlaub, als durch ein Unwetter ein Baum auf seinem Grundstück in Schieflage gerät und nun jederzeit auf die Straße fallen könnte. Behörde B beauftragt deswegen Unternehmerin U unverzüglich mit dem Fällen des Baumes. Der Behörde B ist bekannt, dass P sehr an dem Baum hängt und ihn auf keinen Fall selbst fällen würde.
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Fall: Isolierter Rechtsschutz gegen Androhung
D erhält einen rechtmäßigen, sofort vollziehbaren Bescheid, wonach sie den Betrieb ihres Restaurants einstellen muss. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 30.000 Euro angedroht. D will sich wehren.
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(Un)Verhältnismäßigkeit der Vollstreckungsmaßmahme 2
B erlässt einen Verwaltungsakt gegenüber A, wonach A einen Schwarzbau auf As Grundstück abreißen muss. Der Verwaltungsakt wird bestandskräftig, ohne dass A der Verpflichtung nachgekommen ist. B vollstreckt formell rechtmäßig ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro. Der Abriss durch ein Unternehmen hätte 2.500 Euro gekostet.
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Verhältnismäßigkeit der Vollstreckungsmaßmahme 1
A parkt sein Auto vor einem abgesenkten Bordstein. Behörde B lässt das Auto nach 30 Minuten Wartezeit durch ein privates Unternehmen (U) abschleppen. Auf dem Armaturenbrett des Autos lag ein Zettel mit As Handynummer und dem Hinweis, er wäre bei Problemen schnell vor Ort.
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Ausnahmsweise Zwangsgeld bei vertretbarer Handlung
Auf dem Hof der L steht eine alte Scheune, die mehr und mehr zerfällt, wobei auch immer wieder Bauteile auf den angrenzenden Fußweg stürzen. Behörde B erlässt eine sofort vollziehbarer Beseitigungsverfügung unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000 Euro. Der Abriss durch eine Firma würde 15.000 Euro kosten. L steht kurz vor der Privatinsolvenz.
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Subsidiär: Zwangshaft
G kommt der bestandskräftigen Unterlassungsverfügung nicht fristgerecht nach. Bei Androhung des Zwangsgeldes weist B die G darauf hin, dass eine Zwangshaft angeordnet werden kann, wenn das Geld uneinbringlich ist. Die Vollstreckung des Zwangsgeldes bleibt fruchtlos, da G vermögenslos ist.
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Einführungsfall: Rechtmäßigkeit des Verwaltungszwangs
Antonia (A) stellt in ihrer Bäckerei illegal Dönerspieße her. Behörde B ordnet die Vernichtung der hergestellten Spieße innerhalb von zwei Wochen an und erklärt die Anordnung für sofort vollziehbar. Zudem droht B ein Zwangsgeld an, falls A der Anordnung nicht nachkommt.
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Abgrenzung: Ersatzvornahme / unmittelbarer Zwang
Behörde B erlässt einen Bescheid, wonach A seine Diskothek schließen muss, und erklärt die Anordnung für sofort vollziehbar. Gleichzeitig droht sie für den Fall der Zuwiderhandlung die Versiegelung der Diskothek durch B innerhalb einer Woche an.
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Folge der Ersatzvornahme: Kostenerstattungsanspruch
Behörde B hat gegenüber Momo (M) einen inzwischen bestandskräftigen Bescheid erlassen, wonach M einen Baum auf ihrem Grundstück zurückschneiden muss, von dem Äste auf den Bürgersteig fallen. B leitet rechtmäßigerweise die Zwangsvollstreckung ein und beauftragt Unternehmerin U mit den Arbeiten.
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Grundfall: Verhängung eines Zwangsgeldes
G betreibt in ihrer Tankstelle Glücksspiel, wofür sie nicht die erforderliche Genehmigung besitzt. Behörde B erlässt einen Bescheid, in dem das Einstellen des Spielens innerhalb von einer Woche angeordnet wird, ansonsten werde ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro festgesetzt. B ordnet zudem die sofortige Vollziehung des Bescheids an.
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Grundfall
Aus Solidarität mit den Protesten im Iran hängt A von seinem Balkon in Deutschland eine Flagge. Baubehörde B erlässt einen schriftlichen Bescheid, wonach A „die bauliche Veränderung“ entfernen muss. Die Verfügung wird bestandskräftig. A hat die Flagge nicht entfernt.
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Grundverfügung, deren sofortiger Vollzug angeordnet ist
A lässt in dem von ihr betriebenen Club Drogenhandel zu. Nach erfolgloser Aufforderung der Behörde B, dies zu unterbinden, entzieht B der A die Gewerbeerlaubnis. A betreibt den Club weiter, B erlässt daher eine Stilllegungsverfügung, die B für sofort vollziehbar erklärt. A betreibt den Club eine Woche später immer noch.
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(Kein) Rechtmäßigkeitszusammenhang zwischen der Primärmaßnahme und der Vollstreckungsmaßnahme
A ignoriert weiterhin die inzwischen bestandskräftige Verfügung, einen illegal errichteten Bauzaun abzubauen. S lässt den Bauzaun daher im Rahmen einer rechtmäßigen Ersatzvornahme im gestreckten Verfahren entfernen. Später stellt sich raus, dass die Rückbau-Verfügung rechtswidrig war.
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Unterscheidung der Verwaltungsvollstreckung im gestreckten Verfahren und der Verwaltungsvollstreckung im gekürzten Verfahren (Sofortvollzug und unmittelbare Ausführung)
A ignoriert weiterhin die inzwischen bestandskräftige Verfügung, einen illegal errichteten Bauzaun abzubauen. Sachbearbeiter S hat sich entschieden, im Rahmen einer Ersatzvornahme den Bauzaun entfernen zu lassen. S fragt seine Kollegin, wie er die Ersatzvornahme veranlassen kann.
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Rechtsgrundlage zum Verwaltungshandeln beinhaltet noch nicht die Rechtsgrundlage zum Verwaltungszwang (Fall)
S hat für eine angeordnete Quarantäne zu viel Entschädigungszahlungen vom Land L erhalten. Die zuständige Behörde B hebt den ursprünglichen Leistungsbescheid daher teilweise auf und fordert S schriftlich auf, die zu viel geleisteten 300 Euro zurückzuzahlen. S zahlt nicht.
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Inhalt und Funktion der Verwaltungsvollstreckung (Was ist Verwaltungsvollstreckung und warum braucht man sie?)
Die A wird von Behörde B aufgefordert, einen von A rechtswidrig aufgestellten Bauzaun abzubauen. A ignoriert die Verfügung der B. Der bei B für den Fall zuständige Sachbearbeiter S fragt sich, was er nun machen kann.