Verwaltungsvollstreckung: 35 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 35 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Verwaltungsvollstreckung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Grundfall: Erlass eines Kostenbescheids

Grundstückseigentümerin E ist im Sabbatical. Behörde B lässt währenddessen im Sofortvollzug einen Baum auf Es Grundstück fällen, der sich gefährlich auf die Straße neigt, und erlässt einen formell rechtmäßigen Bescheid, wonach E die Kosten der Maßnahmen zu tragen hat. E ist empört.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Erledigung des Grund-VAs durch Vollstreckung?

Behörde B erlässt einen sofort vollziehbaren Verwaltungsakt gegenüber Y, indem B auch die Ersatzvornahme androht. Y erhebt die Anfechtungsklage gegen den Verwaltungsakt. Noch bevor über die Klage entschieden wird, lässt B formell rechtmäßig die Ersatzvornahme durchführen und legt Y die Kosten auf.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Erledigung der Vollstreckungsverfügung durch Vollstreckung?

Behörde B erlässt einen sofort vollziehbaren Verwaltungsakt gegenüber Y, indem B auch die Ersatzvornahme androht. Y erhebt die Anfechtungsklage gegen den Verwaltungsakt. Noch bevor über die Klage entschieden wird, lässt B formell rechtmäßig die Ersatzvornahme durchführen und legt Y die Kosten auf.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

(Un)Verhältnismäßigkeit der Vollstreckungsmaßnahme 2

B erlässt einen Verwaltungsakt gegenüber A, wonach A einen Schwarzbau auf As Grundstück abreißen muss. Der Verwaltungsakt wird bestandskräftig, ohne dass A der Verpflichtung nachgekommen ist. B vollstreckt formell rechtmäßig ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro. Der Abriss durch ein Unternehmen hätte 2.500 Euro gekostet.

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Verschiedene Zwangsmittel (Übersicht)

A ignoriert seit Monaten einen ihm bekanntgegebenen Verwaltungsakt, wonach er einen illegal errichteten Bauzaun entfernen soll. Sachbearbeiter S will nun endlich Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung einleiten. Er fragt sich, in welcher Form das möglich und sinnvoll ist.