Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Geschäftsfähigkeit

Beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 106 BGB)

Definition: Beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 106 BGB)

1. Juni 2025

10 Kommentare

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Was versteht man unter „beschränkte Geschäftsfähigkeit“ (§ 106 BGB)?

Unter der beschränkten Geschäftsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte mit vorheriger Zustimmung (Einwilligung, §§ 107 BGB, 183 BGB) oder nachträglicher Zustimmung (Genehmigung, §§ 108 BGB, 184 BGB) des gesetzlichen Vertreters wirksam abzuschließen. Kinder bzw. Jugendliche zwischen Vollendung des siebten (§ 106 BGB) und des 18. Lebensjahres (§ 2 BGB) sind beschränkt geschäftsfähig.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JUL

juliavdb

14.4.2023, 16:41:27

Sehr cooles Format!

JUDI

judith

15.5.2024, 19:15:17

Der Vollständigkeit halber wäre der zusätzliche Verweis auf §§ 183, 184 gut ;)

LELEE

Leo Lee

17.5.2024, 12:27:01

Hallo Judith, vielen Dank für den Hinweis! In der Tat war es hier geboten, auch die Legaldefinitionen zu ziteren, weshalb wir den Text nun entsprechend angepasst haben. Wir bedanken uns bei dir dafür, dass du uns stets dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen uns auf weitere Feedbacks von dir :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

RICA

ricardal

1.10.2024, 12:59:44

Ich komme hier nicht weiter. Kann nicht auf die Schaltfläche klicken, ohne Paragraphen anzeige

Lenny Hallqvist

Lenny Hallqvist

24.3.2025, 17:35:54

Ich würde zudem hinter dem letzten Satz „… zwischen sieben und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig.“ die §§ 2, 106 BGB zitieren. Da steht es schließlich drin und die Normen werden immer an der Stelle erwartet, wenn

beschränkte Geschäftsfähigkeit

thematisiert werden soll.

Lota Coffee

Lota Coffee

3.4.2025, 12:01:51

In der Lehrbuchdefinition steht Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren. Korrekt wäre aber doch eigentlich 17 Jahre als Altersgrenze.

Paulah

Paulah

4.4.2025, 12:09:21

Da stimme ich zu. Die Definition "Kinder bzw. Jugendliche zwischen sieben (

§ 106 BGB

) und 18 Jahren (§ 2 BGB) sind beschränkt geschäftsfähig" ist in der Tat nicht richtig. Es müsste heißen "ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit/Vollendung des 18. Lebensjahres". Z w i s c h e n würde bedeuten von 8 Jahren bis 17 Jahren.

Tim Gottschalk

Tim Gottschalk

5.4.2025, 12:53:59

Hallo @[Lota Coffee](246223) und @[Paulah](135148), in der Tat war unsere Formulierung hier etwas ungenau. Wir haben das jetzt konkretisiert. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team


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