Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
Überschießende Innentendenz (§ 242 StGB)
Definition: Überschießende Innentendenz (§ 242 StGB)
5. Dezember 2025
8 Kommentare
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Was versteht man unter „überschießender Innentendenz“?
Von einer überschießenden Innentendenz spricht man, wenn ein subjektives Tatbestandsmerkmal keinen Bezugspunkt im objektiven Tatbestand hat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jan234
14.7.2025, 19:20:47
Moin, inwiefern kann diese Definition innerhalb eines Gutachtens bedeutenswert werden?
Paul Hendewerk
22.7.2025, 11:40:36
@[Jan234](299516) Ich würde die Definition auf gar keinen Fall auswendig lernen. Mit Blick auf den Aufbau der Strafbarkeitsprüfung ist es aber schon nützlich, zu wissen, dass beim Diebstahl die Zueignung nur vom Täter beabsichtigt, nicht aber eintreten muss.
Raphael
10.8.2025, 13:09:34
@[Paul Hendewerk](274540) Zudem auf jeden Fall relevant für die Mündliche Prüfung.
Tim Gottschalk
15.8.2025, 16:56:51
Hallo @[Jan234](299516), wie meine Vorredner auch würde ich sagen, dass die Kenntnis schon nützlich sowohl für die Klausur als auch für die mündliche Prüfung ist. Zwar wird man die Definition nicht hinschreiben und darunter subsumieren müssen, aber als Stichwort kann man es schon mal fallen lassen. Die Beherrschung der Folgen aus einem solchen Tatbestandsmerkmal ist auch essenziell: Prüfung nur im
subjektiven Tatbestand(aber nicht im Rahmen des
Vorsatzes, sondern als eigener Prüfungspunkt), keine Zurechnung zwischen Mittätern etc. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team
sparfüchsin
6.11.2025, 16:42:45
Kannst Du dein etc. noch erläutern, @[Tim Gottschalk](287974) ?
Tim Gottschalk
6.11.2025, 18:19:02
Hallo @[sparfüchsin](295598), mit dem "etc." war tatsächlich nur gemeint, dass die Liste nicht abschließend sein soll, sondern das nur die wichtigsten beiden Aspekte sind, die mir eingefallen sind. Bei einer Recherche habe ich ansonsten beispielsweise noch gefunden, dass umstritten ist, ob § 16 StGB und § 28 StGB auf
überschießende Innentendenzen Anwendung finden. Siehe MüKoStGB/Kulhanek, 5. A. 2024, StGB § 16 Rdnr. 9 und § 28 RdNr. 34-41. Das halte ich für Klausuren aber für wenig relevant. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team
