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Definition: Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 Abs. 1 BGB)
20. Mai 2026
6 Kommentare
Was versteht man unter dem erbrechtlichen Prinzip der „Gesamtrechtsnachfolge“ (§ 1922 Abs. 1 BGB)?
Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sanni
8.7.2023, 19:16:50
Die angebliche Lehrbuchdefinition ist der Gesetzestext.
Blotgrim
10.4.2024, 15:13:19
Na
jain manchen Fällen sind die Lehrbuchdefinition sehr nah am Gesetzestext dran, das ist jetzt kein zwingendes Ausschlusskriterium
Lenny Hallqvist
11.3.2025, 16:39:42
In dem Fall aber tatsächlich eine eher unvollständige und schwache Definition. Würde sie ergänzen: Die
Gesamtrechtsnachfolgebezeichnet den kraft Gesetzes erfolgenden Übergang eines gesamten Vermögens (Aktiva und Passiva) auf eine oder mehrere Personen. Der Rechtsnachfolger tritt vollständig in die Rechtsstellung des bisherigen Rechtsträgers ein.
WayanMajere
17.1.2026, 23:50:27
Ich würde im ersten Satz noch ergänzen, dass es den Todesfall voraussetzt, das fehlt im Moment. Aktiva und Passiva würde ich streichen, das sind WiWi-Begriffe, keine Juristischen. Und der letzte Satz ist schlicht falsch und muss ebenfalls weg. Ein vollständiger Eintritt in die Rechtsstellung des bisherigen Rechtsträgers würde auch öffentlich-rechtliche Pflichten und Rechte beinhalten - damit wäre zum Beispiel der Status des Beamten auf Lebenszeit vererblich. Und da die meisten Beamten zum Todeszeitpunkt BaL im Ruhestand sind, würde es auch nicht durch das Tatbestandsmerkmal des Vermögens ausgeschlossen werden, da die Pension ein passives Einkommen darstellt.
Edward Hopper
4.1.2024, 21:45:58
wenn man sagt dass nicht der Besitz übergeht dass sagt das Programm es sei falsch. die Frage war was Gesamtrechtsnachfikge gem. 1922 macht, und da ist der Besitz nicht dabei. Dieser wird gem. 8xx übertragen
Leo Lee
7.1.2024, 13:35:02
Hallo Edward Hopper, vielen Dank für die Anmerkung! Wir bitten dich in dieser Hinsicht insoweit um Verständnis, als die KI darauf ausgerichtet ist, die eingegebene Antwort auf die Überschneidungen mit der abgespeicherten Musterantwort so „kompakt“ wir möglich zu vergleichen. D.h., dass es zwar völlig richtig ist, dass der Besitz nicht gem. 1922 übergeht. Diese Tatsache ist jedoch kein „essentieller“ Bestandteil der
Gesamtrechtsnachfolge:). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
