Zivilrechtliche Nebengebiete

Erbrecht

Einführung

Prinzip der Universalsukzession (§ 1922 Abs. 1 BGB)

Prinzip der Universalsukzession (§ 1922 Abs. 1 BGB)

12. Januar 2026

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Erblasser E hat seine beiden Kinder S und T als alleinige Erben eingesetzt. Zu seinem Vermögen gehören zwei Grundstücke von gleichem Wert. E stirbt. Wie ist die Eigentumslage an den Grundstücken?

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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