Definition: Nebenleistungspflicht (vor § 241 BGB)
Was versteht man unter „Nebenleistungspflichten“ (vor § 241 BGB)?
Nebenleistungspflichten dienen dazu, die Durchführung der Hauptleistungspflichten abzusichern und zu fördern.
Dazu zählen beispielsweise die explizit normierte Abnahmepflicht des Käufers (§ 433 Abs. 2 BGB) oder die Pflicht die verkaufte Sache ordnungsgemäß zu verpacken (Treu und Glauben, § 242 BGB).
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