Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Definitionen

Nebenleistungspflicht (vor § 241 BGB)

Definition: Nebenleistungspflicht (vor § 241 BGB)

24. November 2024

4,8(843 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter „Nebenleistungspflichten“ (vor § 241 BGB)?

Nebenleistungspflichten dienen dazu, die Durchführung der Hauptleistungspflichten abzusichern und zu fördern.

Dazu zählen beispielsweise die explizit normierte Abnahmepflicht des Käufers (§ 433 Abs. 2 BGB) oder die Pflicht die verkaufte Sache ordnungsgemäß zu verpacken (Treu und Glauben, § 242 BGB).
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen