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Definition: Nebenleistungspflicht (vor § 241 BGB)
26. April 2026
5 Kommentare
Was versteht man unter „Nebenleistungspflichten“ (vor § 241 BGB)?
Nebenleistungspflichten dienen dazu, die Durchführung der Hauptleistungspflichten abzusichern und zu fördern.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
joosi
16.12.2024, 09:15:19
was genau bedeutet das „vor § 241“ ?
Waltrop
19.1.2026, 16:27:14
Ich fände hier eine Erläuterung zum Kontext hilfreich.
Tim Gottschalk
4.3.2026, 22:29:33
Hallo Waltrop , vielen Dank für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Redaktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Tim Gottschalk, für das Jurafuchs-Team
Lorbeerbekränzte🦩
16.3.2026, 03:46:10
Foxxy
16.3.2026, 03:47:04
sind vertragliche Pflichten, die die Durchführung der
Hauptleistungspflichtenabsichern und fördern (z.B. Abnahmepflicht des Käufers, § 433 Abs. 2 BGB; ordnungsgemäße Verpackung nach Treu und
Glauben, § 242 BGB). Sie sind dem Vertragspartner ge
schuldet, grundsätzlich einklagbar und ihre Verletzung löst die Rechtsfolgen der §§ 280 ff. BGB aus. Abgrenzung zur
Obliegenheit: Eine
Obliegenheitist nur eine Verhaltensanforderung im eigenen Interesse, nicht einklagbar; ihre Nichtbeachtung führt lediglich zu Rechtsnachteilen (z.B. Rechteverlust, Kürzung wegen Mitver
schuldens nach § 254 BGB, Rüge
obliegenheit§ 377 HGB), nicht zu vertraglichen
Schadensersatzansprüchen wegen
Pflichtverletzung.
