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Definition: Nebenleistungspflicht (vor § 241 BGB)
13. März 2026
3 Kommentare
Was versteht man unter „Nebenleistungspflichten“ (vor § 241 BGB)?
Nebenleistungspflichten dienen dazu, die Durchführung der Hauptleistungspflichten abzusichern und zu fördern.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Waltrop
19.1.2026, 16:27:14
Ich fände hier eine Erläuterung zum Kontext hilfreich.
Tim Gottschalk
4.3.2026, 22:29:33
