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Nebenleistungspflicht (vor § 241 BGB)

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Definition: Nebenleistungspflicht (vor § 241 BGB)

13. März 2026

3 Kommentare


Was versteht man unter „Nebenleistungspflichten“ (vor § 241 BGB)?

Nebenleistungspflichten dienen dazu, die Durchführung der Hauptleistungspflichten abzusichern und zu fördern.

Dazu zählen etwa die explizit normierte Abnahmepflicht des Käufers (§ 433 Abs. 2 BGB) oder die Pflicht, die verkaufte Sache ordnungsgemäß zu verpacken (Treu und Glauben, § 242 BGB).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JO

joosi

16.12.2024, 09:15:19

was genau bedeutet

da

s „vor § 241“ ?

WAL

Waltrop

19.1.2026, 16:27:14

Ich fände hier eine Erläuterung zum Kontext hilfreich.

Tim Gottschalk

Tim Gottschalk

4.3.2026, 22:29:33

Hallo Waltrop , vielen

Da

nk für Deinen Vorschlag! Wir haben ihn notiert und werden in einer der nächsten Re

da

ktionssitzungen prüfen, inwiefern wir hierzu unsere Lerninhalte entsprechend anpassen bzw. noch weitere Aufgaben mit aufnehmen können. Beste Grüße, Tim Gottschalk, für

da

s Jurafuchs-Team


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