Definition: Abwägungslehre
4. April 2025
6 Kommentare
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Was versteht man im Hinblick auf Beweisverwertungsverbote im Strafprozessrecht unter der „Abwägungslehre“ (§ 261 StPO)?
Nach der Abwägungslehre des BGH ergibt sich die Frage, ob aus einem Rechtsverstoß bei der Beweiserhebung auch ein (unselbstständiges) Beweisverwertungsverbot folgt, aus einer Abwägung des Interesses des Staates an der Tataufklärung mit dem Interesse des Beschuldigten an der Bewahrung seiner Rechtsgüter.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
hauthies
8.12.2024, 21:04:07
s. o.

Wendelin Neubert
2.1.2025, 09:20:11
Hallo hauthies, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Wendelin Neubert, für das Jurafuchs-Team

Maximilian
10.1.2025, 15:31:07
Ich finde zwar toll, dass ihr die BGH und BVerfG Entscheidungen zitiert und das ist natürlich auch die Primärquelle. Fürs Examen würde es mir sehr helfen, wenn ihr immer wenn möglich die Fundstelle im Meyer-Goßner zumindest auch nennt :)

JRB
11.1.2025, 15:36:09
Einleitung des Meyer-Goßner, Rn. 55 ff. 👍🏻 (65. Auflage, 2022)